Wie lange Krankengeld bei Selbständigen?

Hallo,

mein Onkel ist vor ca. einem halben Jahr schwer erkrankt (er ist Selbstständiger).
Es sieht nun so aus, dass er wahrscheinlich nicht mehr arbeiten kann.
Die Krankenkasse hat sich jetzt gemeldet, dass sie nur noch für ein paar Wochen Krankengeld zahlen (ca. Ende des Jahres), da es so aussieht, dass er nicht mehr arbeiten kann. Er soll somit nach Ablauf der paar Wochen Rente beziehen.

Kann die Krankenkasse nach einem halben Jahr Krankengeldzahlungen, also jetzt, sagen, dass sie die Krankengeldzahlungen einstellen werden?
War immer im Glauben, dass 72 Wochen Krankengeld gezahlt werden „muss“.

Hoffe mir kann jemand helfen.
Vielen Dank.

Hallo,
also sofern keine Vorerkrankungen in den letzten 3 Jahren bestanden, haben Sie vollkommen Recht und der KRG-Anspruch beträgt 78 Wochen (inkl. 6 Wochen EFZ).
Das Vorgehensweise der Kasse ist sehr hart, einfach einstellen kann sie das KRG nicht, darf sie garnicht, wenn man nicht gerade seiner Mitwirkungspflicht nachkommt.
Allerdings macht es Sinn, wenn Ihr Onkel eine Erwerbsminderungsrente beantragen würde, sofern wirklich feststeht, dass er nicht mehr arbeiten kann, damit die weitere finanzielle Absicherung geklärt werden kann.

Aber um auf Ihre Frage zurück zu kommen:
NEIN, die Kasse kann nicht einfach die Zahlung einstellen - sofern der Anspruch auf Krankengeld nicht durch vorherige, angerechnete Erkrankungen erschöpft ist!

Nehme mal an, es handelt sich um die AOK?!

meinte natürlich DIE Vorgehensweise :wink:

Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, können Sie sich gerne an mich wenden.

meinte natürlich DIE Vorgehensweise :wink:

Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, können Sie sich
gerne an mich wenden.

Danke für die Antwort.

Also Vorerkrankungen gab es soweit keine. Bei der Kasse sollte es sich um die Barmer handeln und nicht um die AOK.
Was sollte man am besten tun, wenn die Kasse angekündigt hat, das KRG zu kürzen, bzw. nicht mehr fortzuzahlen?

hallo
du hast recht mit krankengeld, die müssen 78 wochen zahlen. aber wie das bei selbständigen funktioniert, muß ich passen
sorry

Er sollte binnen 1 Monats schriftlich Widerspruch einlegen!

Entschuldige, da kenne ich mich nicht aus.

Hallo NuberOneTwo,

das tut mir für Ihren Onkel sehr leid.
Jedoch kommt es auf seinen Vertrag an, was dort vereinbart ist. Als Selbstständiger ist er privat versichert und somit kann er ganz individuelle Vereinbarungen mit der Krankenkasse treffen.

Prüfen Sie zunächst den Vertrag.

Ich wünsch Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Loreliese

Hallo,

Krankengeld ist keine Dauerleistung, die automatisch für 78 Wochen geleistet wird. KG wird nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit geleistet. Wenn bereits zum jetztigen Zeitpunkt feststeht, dass ihr Onkel auf Dauer nicht mehr arbeitsfähig wird, dann ist die Leistung der Rentenversicherung bereits jetzt angezeigt. Das KG wird nur noch solange weitergezahlt, bis die Rente bewilligt wird. Erfolgt in der Regel eine rückwirkende Bewilligung, wird das bis dahin weitergezahlte Krankengeld bis zur Höhe der Rente verrechnet.

Hallo NumberOneTwo

Das weiss ich leider nicht, Sorry.

Levitron
www.kopisoft.de

Hallo,

ich würde mal in den Vertrag schauen da müsste es drin stehen.

Gruß
maunzer