Da ich vorhabe meinen Arbeitsplatz zu wechseln, bin ich auf folgenden Absatz zum Thema Kündigungsfrist in meinem Arbeitsvertrag gestoßen:
Das Dienstverhältnis kann von beiden Teilen unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 20 Abs.2 bzw. Abs.4 AngG derart gekündigt werden, dass es gemäß § 20 Abs.3 AngG am 15. oder Letzten eines jeden Kalendermonates endigt, wobei darauf hingewiesen wird, dass nach der derzeitigen kollektivvertraglichen Regelung nach 5‑jähriger tatsächlicher kaufmän-nischer Tätigkeit im gleichen Betrieb seitens der Gesellschaft nur mehr zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres (gem. § 20 Abs. 2 AngG) gekündigt werden kann.
Ich bin seit 1,5 Jahren im Unternehmen tätig, die Kündigung nur zum Kalendervierteljahr entfällt also. Wie lang beträgt meine Kündigungsfrist nun? 4 oder 6 Wochen? Wann muss ich kündigen wenn ich ab 01.03. im neuen Unternehmen anfangen möchte? Mit 31.01. oder mit 29.01. da der Februar ja nur 29 Tage hat?
Habe auch schon bei der AK verschiedener Regionen nachgefragt und überall eine andere Antwort bekommen…
Das Dienstverhältnis kann von beiden Teilen unter Einhaltung
der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 20 Abs.2 bzw.
Ich bin seit 1,5 Jahren im Unternehmen tätig,
Der Hinweis auf die **gesetzliche Kündigungsfrist** ist der Schlüssel: die gesetzliche Pflicht beträgt bei weniger als 2 Jahren Betriebszugehörigkeit 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats.
Die Kündigung muss also noch im Januar zugehen, damit sie zum 29.2. wirksam wird.
(Alles zur Kündigungsfrist unter §622 BGB)
Hallo,
fast im Arbeitsvertrag nicht anderes vereinbart wurden, gilt:
4 Wochen zum Monatsende.
Am besten kündigen Sie bis zum 31.01.2012 zum 29.02.2012. Unbedingt schriftlich per Einschreiben oder gegen schriftliche Kündigungsbestätigung kündigen.
Das AngG gibt es meines Wissens in Deutschland nicht. Bei uns gilt §622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ein AngG gibt es in Österreich. Da ich mich aber in der österreichischen Rechtswelt nicht auskenne, hier nun ein Link der alle Fragen beseitigen dürfte.
Wenn Du den neuen Arbeitsvertrag schon unterschrieben hast, kannst Du ja auch schon jetzt kuendigen zum Monatsletzten vor Arbeitsantritt in der neuen Firma.
Dann ist es auf jeden Fall rechtzeitig und dein derzeitiger Arbeitsgeber kann zudem fruehzeitig Ersatz finden.
Hi Dornentanz,
ich geb zu, das Österreichische Arbeitsrecht ist nicht mein Spezialgebiet.
Nach Abs. 4 § 20 kannst Du jedoch bis zum 30.01…12 zum 29.02.12 kündigen.
Viel Glück im neuen Job
Gruß
fragmich46
In dem zitierten Text ist die Frist nicht erwähnt, sondern nur der Termin zu dem gekündigt werden kann. Als Frist wird die gesetzlicheFrist lt. AngG angegeben. Ich vermute stark, dass es sich hier um kein deutsches Gesetz handel, daher kann ich nicht sehen wleche Frist da vereinbart ist. Aber spielen wir mal…wenn die gesetztliche Frist z. B. 4 Wochen beträgt. Dann kannst du mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder letzten Tag eines Kalendermonats kündigen. Wann genau du kündigen kannst um am 1.3. neu anzufangen, hängt von der exakten Formulierung ab. Steht im Gesetz „Wochen“ dann sind da wirklich Wochen gemeint. Also um beim Beispiel zu bleiben, der letzte Arbeitstag wäre ja dann der 29.2., das ist ein Mittwoch. 4 Wochen im Kalender zurück, landet man beim 1. Februar, also sollte die Kündigung am 31.1. beim AG vorliegen, damit das passt. Ist die Frist in Tagen angegeben, z. B. 14 Tage, dann müssen 14 Tage nach der Kündigung liegen, also Kündigung zum 29.2. muss am 14.02. beim AG vorliegen…ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins dunkel bringen…am Sichersten: bei Gewerkschaft/Betriebsrat nachfragen
Gruß Ally