Wie lange kündigungsfrist nach 2 monaten wohnzeit

wohne seit dem 1.3.10 in der wohnung und will ausziehen. Beträgt die Kündigungszeit nach so kurzer Zeit trotzdem 3 Monate?

DAnke für eure hilfe

Hallo,

was sagt der Mietvertrag zu Kündigungsfristen? Das wäre erstmal die wesentliche Information.
Falls da nichts definiert sein sollte, gelten gesetzliche Fristen - bin aber kein Jurist…

Gruß

Stefan

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Hallo Corifea,
solange im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde, gilt auch für diese kurze Bewohnung die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Sorry :wink:

Gruß

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Hallo liebe corifea,

leider ist das so, dass die 3 Monate gelten, egal wie lange Du dort wohnst. Du kannst Dich aber auch beim DMB (Deutscher Mieterbund) erkundigen. Das ist ja seinerzeit geändert worden. Du kannst versuchen, einen Nachmieter zu stellen. Wenn das allerdings nicht klappt, bleiben die 3 Monate gesetzl. Kündigungsfrist.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Liebe Grüße

Silvia

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Ja, selbstverständlich. Warum sollte es hier zu einer kürzeren Kündigungsfrist kommen? Oftmals wird sogar eine Mindestmietdauer vereinbart. Aber dies sollte aus dem Mietvertrag dann eindeutig hervor gehen.

Ja, selbstverständlich. Warum sollte es hier zu einer kürzeren Kündigungsfrist kommen? Oftmals wird sogar eine Mindestmietdauer vereinbart. Aber dies sollte aus dem Mietvertrag dann eindeutig hervor gehen…

Hi, nach meinen Wissen, beträgt die Kündigungsfrist, bei einem unbefristeten Mietvertrag 3 Monate, aber man hat die Möglichkeit einen Nachmieter zu finden.
M.F.G weißenberger, Ralf

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Hi,
nach meinen Wissen beträgt die Kündigung bei einem unbefristeten Mietsverhältnis 3 Monate, aber man kann sich einen Nachmieter suchen…
M.F.G.
Weißenberger, Ralf

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Die Kündigungsfrist ist lt. der aktuellen Gesetzgebung tatsächlich 3 Monate.
Allerdings können im Mietvertrag auch andere kürzere Kündigungsfristen vereinbart sein (bitte nachschauen).

Ein Gespräch mit dem Vermieter kann aber ebenfalls hilfreich sein, um eventuell aus wichtigem (auch persönlichem) Grund eine kürzere Kündigungsfrist zu verhandeln.

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Hallo corifea,
es wäre am besten, Du einigst Dich mit dem Vermieter, indem Du unschlagbar wichtige Argumente auffährst und vorschlägst, drei Nachmieter anzubieten. Drei sind üblich, vermutlich aber nicht bindend. Ansonsten gilt:

„Seit dem 1. Juni 2005 können nahezu alle Mieter ihren Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Damit ist von Gesetzes wegen klar gestellt, dass die 3-Monats-Frist für alle Standardmietverträge gilt, wenn der Mietvertrag nach dem 31. August 2001 geschlossen wurde. Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung findet sich im § 573c BGB und die Kündigungsfrist im Mietrecht beträgt daher in der Regel mindestens knapp drei Monate.“ (Quelle vertrauenswürdig, aber nicht rekonstruierbar)

Hoffe, ich habe Dir helfen können.
Gruß, dieters3t

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Leider kann ich Dir nicht helfen, da ich mich als „Gärtner“ wundere, wie Du auf mich als Fachmann kommst?

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Leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen.

MfG Balu63

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