Liebe/-r Experte/-in,
Da ich vorhabe meinen Arbeitsplatz zu wechseln, bin ich auf folgenden Absatz zum Thema Kündigungsfrist in meinem Arbeitsvertrag gestoßen:
Das Dienstverhältnis kann von beiden Teilen unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 20 Abs.2 bzw. Abs.4 AngG derart gekündigt werden, dass es gemäß § 20 Abs.3 AngG am 15. oder Letzten eines jeden Kalendermonates endigt, wobei darauf hingewiesen wird, dass nach der derzeitigen kollektivvertraglichen Regelung nach 5‑jähriger tatsächlicher kaufmän-nischer Tätigkeit im gleichen Betrieb seitens der Gesellschaft nur mehr zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres (gem. § 20 Abs. 2 AngG) gekündigt werden kann.
Ich bin seit 1,5 Jahren im Unternehmen tätig, die Kündigung nur zum Kalendervierteljahr entfällt also. Wie lang beträgt meine Kündigungsfrist nun? 4 oder 6 Wochen? Wann muss ich kündigen wenn ich ab 01.03. im neuen Unternehmen anfangen möchte? Mit 31.01. oder mit 29.01. da der Februar ja nur 29 Tage hat?
Habe auch schon bei der AK verschiedener Regionen nachgefragt und überall eine andere Antwort bekommen…
Vielen Dank und liebe Grüße