Wie lange Mietsicherheit einbehalten?

Hallo Community,

folgende Problematik:

x hat zu ende Februar 2010 einen Mietvertrag gekündigt.
Die WHG stand ab Dezember 2009 leer und bereits am 25. Januar 2010 hat ein Nachmieter die WHG übernommen.
Nun weigert sich der Vermieter die Mietsicherheit auszuzahlen, da er erst die Betriebskostenabrechnung 2010 abwarten will.
Diese Abrechnung wird dann aber erst im Oktober 2011 von der Eigentümerversammlung „abgenickt“ und im Anschluss zugestellt.

Nun zur Frage:
ist es rechtens das x über 1,5 Jahre auf die Rückzahlung der Mietsicherheit warten muss?

danke schonmal
peppy

ist es rechtens das x über 1,5 Jahre auf die Rückzahlung der
Mietsicherheit warten muss?

ja, ist es. natürlich darf er die letzte abrechnung abwarten. und die kann nach ende des abrechnungszeitraums noch mal max. 12 monate dauern. dümmstenfalls hat man also 24 monate zu warten (12 monate des abrechnungszeitraums sowie die erwähnte maximal dauer bis die rechnung eintrifft).

allerdings darf er max. den zu erwartenden betrag sowie eine „sicherheitsreserve“ einbehalten. den rest muss er auszahlen.