Hallo Community,
folgende Problematik:
x hat zu ende Februar 2010 einen Mietvertrag gekündigt.
Die WHG stand ab Dezember 2009 leer und bereits am 25. Januar 2010 hat ein Nachmieter die WHG übernommen.
Nun weigert sich der Vermieter die Mietsicherheit auszuzahlen, da er erst die Betriebskostenabrechnung 2010 abwarten will.
Diese Abrechnung wird dann aber erst im Oktober 2011 von der Eigentümerversammlung „abgenickt“ und im Anschluss zugestellt.
Nun zur Frage:
ist es rechtens das x über 1,5 Jahre auf die Rückzahlung der Mietsicherheit warten muss?
danke schonmal
peppy