Hallo,
wie lange darf man denn beim Hausbau in Eigenleistung werktags lärm machen?
Lärm in Form von Schaufeln mit Kies, Bedienen des Baukrans oder mit dem Rüttler fahren?
Hallo,
wie lange darf man denn beim Hausbau in Eigenleistung werktags lärm machen?
Lärm in Form von Schaufeln mit Kies, Bedienen des Baukrans oder mit dem Rüttler fahren?
Hallo,
sowas wird stufenweise geregelt. Grundlagen wären u.a.:
Kommunale Polizeiverordnung. Exemplarisch http://www.chemnitz.de/chemnitz/media/download/buerg… § 8 und ggf. § 11. Die für Deine Kommune geltende Verordnung kann davon abweichen.
Vgl. § 8(3) und § 11(2) der exemplarischen Verordnung. Dieser besagt, dass Landes- und Bundesgesetze nicht berührt werden. Soll heissen: Steht im Bundes-Immissionsschutzgesetz, dass bestimmte Maschinen nur von xx:xx bis 20:00 Uhr betrieben werden dürfen, dann bricht die kommunale Polizeiverordnung diese Bestimmung nicht. Für die betroffene Maschine ist ab 20:00 Feierabend.
Das BimSchG ist aber recht komplex. Am einfachsten ist es, die Polizeiverordnung heranzuziehen. Diese bekommst Du bei der Kommune, ggf. auch als PDF aus dem Internet.
Andererseits sollte man tunlichst vermeiden, sich mit Nachbarn in eine Fehde zu begeben. Besteht man auf sein Recht, dann wird man oft als Aggressor angesehen. Ein klärendes Gespräch mit freundlichem Tonfall kann manchmal Wunder wirken. Auch neue Nachbarn (falls es im fiktiven Fall solche sind) wollen nicht unbedingt von Anfang an „Stunk machen“. Die wollen ihren Bau auch schnell beenden, um evtl. Kosten zu sparen (Zinskosten aus evtl. Kredit), was aber für die Umgebung nicht zu unzumutbaren Zuständen führen darf/sollte.
Gruß
vdmaster
wie lange darf man denn beim Hausbau in Eigenleistung werktags
lärm machen?
Lärm in Form von Schaufeln mit Kies, Bedienen des Baukrans
oder mit dem Rüttler fahren?
Die Frage ist weniger, wie lange als vielmehr wie laut.
Die zulässigen Uhrzeiten undLärmimmissionswerte stehen in der AVV Baulärm und in der 32. BImSchV.
Gruß
s.