Hallo,
erst mal ist die Antwort wie üblich: das kommt darauf an.
Denn: Wurde der Boden überhaupt vom VM mit Laminat ausgestattet? Bzw. sagt der MV etwas darüber wie der Boden bedeckt ist? Wenn der VM das/den Laminat nicht gelegt hat, kann er ohne anderweitige Verpflichtung seitens des MV überhaupt nicht dazu aufgefordert werden, neu zu verlegen.
Wenn die vertragliche Gestaltung dem VM diese Verpflichtung aber übertragen hat, dann kommt es wieder darauf an. Prinzipiell geht man von einer „Haltbarkeit“ aus, die der von Teppichboden gleichkommt, also ungefähr 10 Jahre. Erst danach ist - bei normalem Wohngebrauch - ein Laminat als abgewohnt anzusehen und eine Erneuerung beim VM durchsetzbar.
Es sei denn natürlich, der Fußboden ist beschädigt und zwar so, dass eine Gefahr davon ausgeht (nein, nicht das er sich erhebt und einen würgt!) etwa in dem Löcher oder hochstehende Teile zu Stürzen führen.
Dann wiederum kommt es darauf an, ob der normale Wohngebrauch auf sehr billigem Laminat ohne Verschulden des Mieters zu diesen Schäden geführt hat, oder ob den Mieter eine Schuld trifft.
Usw. und so fort. Also nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten. Etwas Lektüre gefällig? Bitte sehr http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lamina…
Gruß
Nita