Wie lange muss billiges Laminat halten?

Hallo!

Gibt es Richtlinien, wie lange Laminat halten muss, also nach welcher Zeit ein Austausch wegen Abnutzung und Verformung vom Vermieter und nicht vom Mieter bezahlt werden müsste? Wäre in diesem Zusammenhang für die Argumentation von Interesse, wie teuer das verlegte Laminat war? Es würde sich um das preiswerteste, verfügbare Laminat handeln, kosten im Baumarkt ca. 4€ /m^2.

Danke!

Hallo,

Gibt es Richtlinien, wie lange Laminat halten muss, also nach
welcher Zeit ein Austausch wegen Abnutzung und Verformung vom
Vermieter und nicht vom Mieter bezahlt werden müsste? Wäre in
diesem Zusammenhang für die Argumentation von Interesse, wie
teuer das verlegte Laminat war? Es würde sich um das
preiswerteste, verfügbare Laminat handeln, kosten im Baumarkt
ca. 4€ /m^2.

Von Interesse wäre zunächst, ob das Laminat vom Vermieter verlegt wurde und vielleicht nicht bloß vom Vormieter übernommen wurde. Auf jeden Fall gibt es sog. Nutzungs- bzw. Beanspruchungsklassen. Es hängt dann wohl davon ab, welche Klasse wo verlegt wurde. Wenn sich etwas verformt, kann das neben der Beanspruchung und der Lebensdauer des Laminats auch noch andere Gründe haben (Feuchtigkeit, ungeeigneter Untergrund, nicht fachgerechte Verlegung etc.).
Wenn alles soweit in Ordnung ist, könnten wohl analog zu normalem Fußbodenbelag 10 Jahre eine grobe Richtschnur sein. Allerdings kann naturgemäß ungeeignetes Laminat, das nicht fachgerecht verlegt wurde nach drei Jahren für die Tonne sein.

Grüße

Hallo,

erst mal ist die Antwort wie üblich: das kommt darauf an.

Denn: Wurde der Boden überhaupt vom VM mit Laminat ausgestattet? Bzw. sagt der MV etwas darüber wie der Boden bedeckt ist? Wenn der VM das/den Laminat nicht gelegt hat, kann er ohne anderweitige Verpflichtung seitens des MV überhaupt nicht dazu aufgefordert werden, neu zu verlegen.

Wenn die vertragliche Gestaltung dem VM diese Verpflichtung aber übertragen hat, dann kommt es wieder darauf an. Prinzipiell geht man von einer „Haltbarkeit“ aus, die der von Teppichboden gleichkommt, also ungefähr 10 Jahre. Erst danach ist - bei normalem Wohngebrauch - ein Laminat als abgewohnt anzusehen und eine Erneuerung beim VM durchsetzbar.

Es sei denn natürlich, der Fußboden ist beschädigt und zwar so, dass eine Gefahr davon ausgeht (nein, nicht das er sich erhebt und einen würgt!) etwa in dem Löcher oder hochstehende Teile zu Stürzen führen.

Dann wiederum kommt es darauf an, ob der normale Wohngebrauch auf sehr billigem Laminat ohne Verschulden des Mieters zu diesen Schäden geführt hat, oder ob den Mieter eine Schuld trifft.

Usw. und so fort. Also nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten. Etwas Lektüre gefällig? Bitte sehr http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lamina…

Gruß
Nita

Ok, danke für die Antworten bisher und den Link.

Ja, das Laminat habe der Vermieter verlegt, wahrscheinlich vor dem Einzug des Vormieters, das wären in diesem rein akademischen Beispiel ca. 8 Jahre. An einzelnen Stellen wölbe es sich leicht, an einer anderen Stelle wäre ein Spalt von vielleicht 2cm auf einem Meter Länge. Was genau das verursacht habe weiß man nicht, im Mietvertrag steht explizit „nur nebelfeucht wichen“. Dem jetzigen Mieter macht der Zustand nichts aus, es ginge nur darum, was der Vermieter bei einem Auszug verlangen könnte.

Falls der jetzige Mieter ausziehen wollte wäre es dann wohl Verhandlungssache, ob etwas von der Kaution abgeht. Aber vom Mieter einen Komplettaustausch auf dessen Kosten zu verlangen scheint eher nicht gerechtfertigt zu sein, zumal nur Teilbereiche betroffen sind.

OT
Moin,

Es sei denn natürlich, der Fußboden ist beschädigt und zwar
so, dass eine Gefahr davon ausgeht (nein, nicht das er sich
erhebt und einen würgt!)

Um das zu sehen, würde ich sogar noch zahlen:smile:

Grüße

Uwe

Hallo,

ein 8 Jahre alter Billiglaminat wird nach normalem Gebrauch wohl kaum besser aussehen (können).

Daher würde ich behaupten wollen, dass ein VM keine Ansprüche stellen könnte. Und sollte der Mieter einen Schaden selbst verursacht haben würde die abgelaufene Zeit berücksichtigt. 4,75 nach 8 Jahren da dürften wohl nur noch die 75 Cent übrig sein. :smile:

Ernsthaft gesehen wollte ich sagen, dass ein VM bei Auszug für festgestellte Schäden nicht den Neuwert verlangen kann, sondern nur den Zeitwert. Dieser wird im Beispielwert nicht mehr sehr hoch sein. Daher könnte ein Mieter wohl der Sache relativ entspannt entgegensehen.

Gruß
Nita