Ein Bekannter hat eine 19 jährige Tochter. Diese hat 2012 die Schule beendet. 2013 hat sie eine Ausbildung an einem OZ angefangen, diese aber jetzt abgebrochen.
Muss er jetzt weiter Unterhalt zahlen?
Ich meine ja mal gelesen zu haben, dass er nur während der ersten Lehre (bis zu deren Beendigung) Unterhalt zahlen muss. Nun hat das Kind diese aber abgebrochen. Kann der die Unterhaltszahlungen jetzt beenden?
Und muss er dann wieder anfangen zu zahlen, wenn das Kind eine neue Lehre beginnt, oder sich nochmal in die Abendschule begibt um den Realschulabschluss nachzumachen?
(Muss er also bis zum 25. Lebensjahr zahlen, wenn das Kind bis dahin noch 8 +/- verschiedene Ausbildungen anfängt und abbricht?)
Oder ist er jetzt komplett raus aus seiner Verpflichtung?
Stimmt es auch, dass mein Bekannter keinen Unterhalt zahlen muss, wenn das Kind arbeitslos ist und sich nicht um eine Arbeit/Lehre bemüht?
Ein Bekannter hat eine 19 jährige Tochter. Diese hat 2012 die Schule beendet. 2013 hat sie eine Ausbildung an einem OZ
Rein interessehalber: Was ist denn das?
angefangen, diese aber jetzt abgebrochen.
Muss er jetzt weiter Unterhalt zahlen?
Erstmal ja.
Ich meine ja mal gelesen zu haben, dass er nur während der ersten Lehre (bis zu deren Beendigung)
Genau das ist der Point of Knack.
Unterhalt zahlen muss.
Nun hat das Kind diese aber abgebrochen. Kann der die Unterhaltszahlungen jetzt beenden?
Nicht grundsätzlich.
Und muss er dann wieder anfangen zu zahlen, wenn das Kind eine neue Lehre beginnt, oder sich nochmal in die Abendschule begibt um den Realschulabschluss nachzumachen?
(Muss er also bis zum 25. Lebensjahr zahlen, wenn das Kind bis dahin noch 8 +/- verschiedene Ausbildungen anfängt und abbricht?)
Oder ist er jetzt komplett raus aus seiner Verpflichtung?
Nein.
Stimmt es auch, dass mein Bekannter keinen Unterhalt zahlen muss, wenn das Kind arbeitslos ist und sich nicht um eine Arbeit/Lehre bemüht?
Kann stimmen.
Wer weiss darüber Bescheid? Ist wirklich wichtig!
Ein Anwalt. Hier mal die Meinung einer Vertreterin dieser Zunft: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
Es wird auch hier wieder deutlich, dass es wie immer auch ein wenig auf die ganz konkreten Umstände ankommen kann.
der Unterhalt ist solange zu zahlen, solange es einigermaßen zielstrebig mit der Ausbildung voran geht.
Zielstrebig kann bedeuten:
Lehre
nebenbei Abendschule
Lehrabschluss
Abitur
ausbauendes Studium auf Lehre
aufbauendes Zweitstudium
Promotion…
Da kann mal locker eine Zahlungsverpflichtung weit über 25 Jahre entstehen – diese 25 -Jahresgrenze gibt es auch gar nicht bei Unterhaltsfragen!
Unterhalt kann jedoch auch „verwirkt“ werden!
Das ist z.B. der Fall, wenn diese geschilderte Zielstrebigkeit nicht zu erkennen ist… wobei… Abstriche muss man da schon machen, denn Denk- und Findungsphasen kann man jungen Menschen schon zugestehen…