Wenn man auf einer fremden Webseite einen Text entdeckt, den man auf seine Webseite übernehmen will, und dann beim Autor nach der Nutzung frägt, wie lange muss man da auf Antwort warten, bzw. was ist wenn der Autor des Textes nicht antwortet?
Hi,
keine Antwort ist in dem Fall auch eine Antwort - und die lautet dann „nein“.
Grüßle
Frank K.
und wo ist das geregelt, dass keine Antwort „nein“ heißt?
Weil eine Erlaubnis eine ausdrückliche Antwort erfordert. Gibt es keine Antwort, ist auch keine Erlaubnis erteilt worden.
Das sagt eigentlich auch der gesunde Menschenverstand - wie willst du im Falle einer Anzeige wegen Verstoßes des Urheberrechtes bei „keiner Antwort = ja“ nachweisen, das du die Erlaubnis erhalten hast den Text zu nutzen?
Grüßle
Frank K.
so Sprüche mit dem „gesunden Menschenverstand“ kannst du für dich behalten - damit unterstellst du mir dass ich als Erwachsener mit 49 Jahren kein gesunder Menschenverstand habe, weil ich extra nachfragte…vielen „herzlichen“ Dank du Allwissender…ich dachte ich bekomme auf meine Frage eine Antwort mit rechtlichem Hintergrund und keine Vermutungen…
Hast Du doch bekommen, nur sie passte Dir nicht in den Kram.
Weil Du nämlich sehr wohl keinen „gesunden Menschenverstand“ hast, wie sie ganze Frage schon zeigte. Trotz oder gerade wegen der 49 Lebensjahre.
Aber gelöscht ist völlig richtig.
Wenn ich dich Frage, ob ich dein Auto haben darf, und du antwortest nicht - darf ich es mir dann einfach nehmen? Eben. Keine Erlaubnis ist keine Erlaubnis. Kein Grund, hier pampig zu werden.
M.