ich wurde vor ca. 3 Monaten bei der Einfuhr von einer geringen Menge Marihuana aufgegriffen. Ich hab auch keine Aussage bei der Polizei gemacht und hab mich ein paar tage darauf präventiv bei einem Anwalt erkundigt. Dort hab ich dann letzten endes auch so einen vertrag unterschrieben dass ich jetzt sein Mandant bin und so… wollte mir den Zettel auch durchlesen da standen aber nur Paragraphen und absätze und sowas drauf wo ich halt keinen plan von habe… und so naiv wie ich bin hab ich natürlich auch nich nach einer kopie gefragt… so jetzt hab ich immer noch keine nachricht von der polizei bekommen und jetzt ist meine frage wie lange ich da noch warten muss bis es „verjährt“ und keine gültigkeit hat und ob ich mein geld vom anwalt zurückverlangen kann falls ich seine dienste garnicht in anspruch nehmen muss. hab nämlich bereits 250€ bezahlt
wenn die Polizei eine Anzeige aufgenommen hat, dann ist die Verjährungsfrist im engeren Sinne unterbrochen. Also auf Verjährung kannst Du dann nicht mehr bauen.
Die Polizei gibt nach Abschluss ihrer Ermittlungen den Gesamtvorgang an die Staatsanwaltschaft. Das kann je nach Komplexität des Verfahrens schon mal dauern. Anschließend erhebt die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage und schickt das Verfahren mit der Klageschrift sowohl zum verhandelnden Gericht als auch in Mehrfertigung zu Dir bzw. Deinem Anwalt.
Bei geringen Mengen Btm gibt es noch die Möglichkeit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße oder Ableistung anderer Nebenstrafen einzustellen.
Was Dein Mandat bei dem Anwalt angeht, so wird dieser nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) bezahlt. Bereits auch dann, wenn der Anwalt Dein Mandat übernommen hat. Rückzahlungen sind indes nicht vorgesehen.
Die Verfolgungsverjährung beträgt 3 Jahre, vorausgesetzt es handelte es sich um eine geringe Menge BTM, ansonsten 5 Jahre.
Bei einer geringen Menge BTM (oder bist Du Wiederholungstäter?) ist abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt anklagt oder z.B. von der Einleitung eines Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße absieht.
Klüger wäre es gewesen, erst einmal eine Vorladung/Schreiben abzuwarten und dann zum Anwalt zu gehen.
Wenn der Sachverhalt „klar“ ist, wird ihn die Polizei an die zuständige Staatsanwaltschaft, welche entscheidet, ohne weitere Ermittlungen abgeben. Ist noch etwas zun ermitteln, bekommst Du eine Vorladsung, welche aber nicht fristgebunden ist. Es kann sein, das der beauftragte Beamte eine große Anzahl von Verfahren auf dem Tisch hat und diese nun abarbeitet (Vielleicht ist er auch im Urlaub).
Wenn der Anwalt überhaupt etwas taugt, hätte er den Verfahrenstand bereis herausbekommen.
Ob Du Geld vom Anwalt zurückbekommst halte ich für fraglich. Du bist mit ihm einen Vertrag eingegangen, deren Inhalt ich nicht kenne. Hier könnte bei Streitfällen mit der Abrechnung höchstens die Rechtsanwaltskammer helfen.