Wie lange muss ich dem kindesvater im vorhinein be

kann mir jemand sagen wie lange im vorhinein ich dem kindesvater bescheid sagen muss wenn ich mit unserem gemeinsamen minderjährigem sohn ca. 70 km weit wegziehen möchte ?

kann mir jemand sagen wie lange im vorhinein ich dem
kindesvater bescheid sagen muss wenn ich mit unserem
gemeinsamen minderjährigem sohn ca. 70 km weit wegziehen
möchte ?

Hallo hako1111,
das ist eine juristische Frage und ich bin eher für Umzugslogistik, sprisch Durchführung zuständig
Gruss
p.

kann mir jemand sagen wie lange im vorhinein ich dem
kindesvater bescheid sagen muss wenn ich mit unserem
gemeinsamen minderjährigem sohn ca. 70 km weit wegziehen
möchte ?

Nur was für Anwälte. Ändert sich laufend und je nach Bundesland verschieden.

Hallo Hako,

ob es da eine Frist gibt, weiß ich nicht genau. Aber wenn du es bereits weißt, wäre es eine Sache der Fairness, ihm das schon mal irgendwie beizubringen.

Erkundige dich in jeden Fall beim zuständigen Jugendamt, ich denk, die sollten sowas wissen.

Liebe Grüße und einen nicht so stressigen Umzug wünscht
Birgit

kann mir jemand sagen wie lange im vorhinein ich dem
kindesvater bescheid sagen muss wenn ich mit unserem
gemeinsamen minderjährigem sohn ca. 70 km weit wegziehen
möchte ?

kann mir jemand sagen wie lange im vorhinein ich dem
kindesvater bescheid sagen muss wenn ich mit unserem
gemeinsamen minderjährigem sohn ca. 70 km weit wegziehen
möchte ?

Hallo!

Diese Frage kann ich Dir nicht beantworten. Du kannst bei Deinem zuständigen Amtsgericht den Rechtspfleger fragen, wie Du vorgehen sollst; der arbeitet kostenfrei für Dich.

Viel Glück und lass Dich nicht unterkriegen, Jürgen

kann mir jemand sagen wie lange im vorhinein ich dem
kindesvater bescheid sagen muss wenn ich mit unserem
gemeinsamen minderjährigem sohn ca. 70 km weit wegziehen
möchte ?

Das ist nicht mein Gebiet. Tut mir leid, kann leider nicht helfen.

Reinhold

kann mir jemand sagen wie lange im vorhinein ich dem
kindesvater bescheid sagen muss wenn ich mit unserem
gemeinsamen minderjährigem sohn ca. 70 km weit wegziehen
möchte ?

Tut mir Leid, diese Anfrage habe ich jetzt erst gesehen. Leider habe ich aber auch keine Antwort darauf.

Hallo,

wahrscheinlich hat sich deine Anfrage schon durch deinen Umzug erledigt.

Ich ärgere mich immer wieder über die unqualifizierten Antworten von „Nichtwissern“ hier im Forum, aber da kann man nichts machen.

Grundsätzlich musst du keine Fristen einhalten, es gibt aber ein Gebot der Fairness gegenüber dem Kindesvater. Übrigens auch gegenüber dem Kind, denn wir sprechen hier nicht vom Umgangsrecht für den Vater, sondern vom Umgangsrecht des Kindes mit b e i d e n Elternteilen.

Wenn du die Gegenseite verärgerst und ggf. den Umgang zwischen Vater und Kind erschwerst, verweigerst oder sonstwie behindern solltest, wird nicht nur der Vater verärgert. Auch dein Kind wird sich solche Sachen merken und dir deine üblen Methoden später vorhalten. Kinder sind erbarmungslos und können sich brutal rächen für diese „Spielchen“ der Eltern im Trennungs- und Scheidungskrieg. Versuche dies zu vermeiden und teile dem Vater deine Umzugsabsichten innerhalb einer angemessenen Frist mit.

Es wird dir bestimmt möglich sein, dem Vater gleichzeitig auch einen annehmbaren Vorschlag für den zukünftigen Ablauf der Umgangskontakte zu übermitteln.

Bleibe fair und denke an dein Kind!

Wenn du weitere Fragen hast, kannst du mir gern direkt schreiben.

Steve-HH