Wie lange muss ich dem kindesvater im vorhinein be

kann mir jemand sagen wie lange im vorhinein ich dem kindesvater bescheid sagen muss wenn ich mit unserem gemeinsamen minderjährigem sohn ca. 70 km weit wegziehen möchte ?

kann mir jemand sagen wie lange im vorhinein ich dem
kindesvater bescheid sagen muss wenn ich mit unserem
gemeinsamen minderjährigem sohn ca. 70 km weit wegziehen
möchte ?

Das ist eine Rechtsfrage, die hier in der Form nicht beantwortet werden darf. Siehe FAQ:1129.

Auf der moralischen Ebene würde ich sagen, so früh wie möglich, damit er sich darauf vorbereiten kann.
Es ist einfach sehr unerfreulich, 2 Tage vorher vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.
Und auch wenn ich nachvollziehen kann, das man nach einer Trennung nur das schlechteste vom Partner annehmen will, und ihn nach Möglichkeit nur ärgern möchte, gelten trotzdem noch die Regeln von Fairness und sozialem Umgang.

Sonst entsteht nur ein Konflikt, der dann unter Umständen auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird.

Hallo

kann mir jemand sagen wie lange im vorhinein ich dem kindesvater bescheid sagen muss wenn ich mit unserem gemeinsamen minderjährigem sohn ca. 70 km weit wegziehen möchte ?

Auf der moralischen Ebene …

… kommt es meiner Meinung nach auch ein bisschen darauf an, wie gut er mobil ist. Wenn er ein schnelles Auto hat, und diese 70 km mit einer Autobahn verbunden sind, wäre das nicht die Welt, wenn dieser Weg aber mit dem Bus zurückgelegt werden müsste und der Vater knapp bei Kasse wäre, dann wäre das für ihn ein großes Hindernis, den Kontakt mit dem Sohn zu halten.

Ich vermute aber, dass sich die Sache schon in einem fortgeschrittenen Stadium befindet, und dass es sich um eine Rechtsfrage handelt.

Viele Grüße

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kann mir jemand sagen wie lange im vorhinein ich dem
kindesvater bescheid sagen muss wenn ich mit unserem
gemeinsamen minderjährigem sohn ca. 70 km weit wegziehen
möchte ?

Auf der moralischen Ebene

… gibt man auch nicht Bescheid, sondern bespricht das ganze mit ihm. Der Gedanke, daß ein Partner bestimmen kann und dann den anderen lediglich informieren muss, ist auch nicht gerade konfliktvermeidend.

Gruß,
Max

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abgesehen von den schon vorgebrachten moralischen Erwägungen gegenüber Kind UND Vater, stellt sich auch noch die Frage des Sorgerechtes bzw. Aufenthaltbestimmungsrechtes.