Wie lange muss ich Guthaben aus den Nebenkosten an die Arge abtreten ?

Liebe/-r Experte/-in,
ich lebe von der Witwenrente meines verstorbenen Mannes.
Da diese aber nicht sehr hoch ist, erhalte ich von der Arge einen Mietzuschuss über ALGII. Ich weiss, dass ich mich bei einer Nachzahlung an die Arge wenden kann und diese auch die Mehrkosten übernimmt. Ich weiss auch, dass ich bei einem Guthaben der Nebenkosten dieses an die Arge abtreten muss. Da ich aber im nächsten Jahr Oktober in Rente gehe, hätte ich gern gewusst, wie lange ich das Guthaben an die Arge abtreten muss? Meine erste Rente für Nov. 2011 ist am 01.12.2011 auf meinem Konto. Aus der Arge scheide ich am 14.10.2011 aus. Die Nebekostenabrechnung für 2010 erhalte ich aber erst im Nov./Dez. 2011. Das gleiche trifft dann auch für die Nebenkostenabrechnung 2011 zu. Die bekomme ich allerdings erst 2012 Nov./Dez.
Muss ich dann mein Guthaben für die Jahre 2010 und 2011 auch noch an die Arge abtreten, obwohl ich ja seit Nov. 2011 nichts mehr mit der Arge zu tun habe?
Wenn ich dann eine Nachzahlung hätte, würde diese ja auch nicht mehr von der Arge übernommen, da ich ja zu diesem Zeitpunkt schon 2 Renten zur verfügung habe.
Ich hoffe, das ich mich einigermassen verständlich ausgedrückt habe und Sie mir meine brennende Frage beantworten können.
Dafür wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
Gisela Damm

Hallo Gisela,

die Frage für mich ist momentan, warum 14.10. und nicht 1.11.? Dann wovon leben Sie vom 14.10. bis 1.12.?
Und danach? WErden die Renten reichen oder werden Sie noch Grundsicherung benötigen?
Im Falle der Grundsicherung ist das Einkommen/die Nachzahlung anzugeben.
haben Sie Schulden bei der ARGE die Sie zurückzahlen müssen? Dann sind auch Nachzahlungen der folgenden Jahre an die ARGE zu geben, andernfalls nicht!
Das Guthaben der Nachzahlung von 2010 kann ich NICHT mit Sicherheit beantworten. Denn WENN die ARGE die vollen NK bezahlt hat, steht denen die NZ zu - theoretisch. MfG

Hallo mellic06,
danke für die schnelle Nachricht. Der 14.10. ergibt sich daraus, da ich am 15.10. mein Rantenalter erreiche. Vom 15.10. bis 31.10. werde ich wohl wahrscheinlich noch das Geld von der Arge bekommen, da meine Bewilligung erst am 31.10. ausläuft. Für Nov.2011 erhalte ich von der Arge ein Übergangsgeld, welches mir am 01.12.2011 von der ersten Rentenzahlung gleich wieder abgezogen wird. Was die Nebenkosten betrifft, da hatte ich einmal 2007 eine Nachzahlung von ca 41 Euro. 2008 und 2009 hatte ich immer ein Guthaben von mehreren 100 Euro. Da brauchte ich also nichts nachzahlen. Das werde ich 2010 und 2011 auch wieder haben. Deshalb wollte ich wissen, ob ich dieses Guthaben von 2010 und 2011 auch noch an die Arge abführen muss.
Mit freundlichen Grüssen
Gisela Damm

Guten Tag,
die Antwort ist komplexer. Tipp: Ab zur nächsten unabhängigen Beratungsstelle, zB Caritas oder Diakonie…

Guten Tag,
die Antwort ist komplexer. Tipp: Ab zur nächsten unabhängigen
Beratungsstelle, zB Caritas oder Diakonie…

Guen Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit freundlichen Grüssen
Gisela Damm