Hallo
Habe ein Haus gekauft wo die Mieter 10 Jahre Wohnrecht
haben ( eingetragen). Davon sind nun 4 Jahre um.
Ich würde gern Wissen ob ich gleich nach Ablauf der 10 Jahre ihnen Kündigen kann oder ob ich noch Warten muss.
Oder ob ich sagen wir mal ein Jahr vor Ablauf des Wohnrechts ihnen zu dem Ablaufdatum eine Kündigung Schicken kann.
Hallo Martin,
wenn es dein Haus ist, wer hat da Wohnrecht!
Klartext: Die Mieter die da Wohnen, haben kein Wohnrecht und schon garnicht 10J.Wohnrecht gibst nur für immer z.ß.für deine Eltern oder Oma.Alles klar Freddy44
Hallo Martin!
Jeder Mietvertrag enthält eine Kündigungsfrist und ein Ablaufdatum zu dem ein Mietverhältniss endet.Das zurückgerechnet ergiebt einen Tag an dem die Kündigung ausgesprochen werden muß,egal ob ein zusätzlich begrenztes Wohnrecht mit eingetragen ist.
Hallo Martin,
hierzu kann ich Dir leider keinen Rat geben. Ich nehme aber an, dass Du die Kündigung zum Ende der Zeit des Wohnrechts aussprechen kannst.
Mfg
Hallo Martin,
hierzu kann ich Dir leider keinen Rat geben. Ich nehme aber
an, dass Du die Kündigung zum Ende der Zeit des Wohnrechts
aussprechen kannst.
Mfg
Hallo erst mal danke für deine Antwort.
Die wohnen schon 30 jahre in dem haus Habe es für wenig Geld gekauft muste ihnen aber 10 Jahre wohnrecht einräumen.
In dem Mietvertrag ist nix von Kündigungsfrist zu lesen.
Wollte nur erfahren ob ich sie direkt nach ablauf der 10 jahre kündigenkann oder noch ne frist einhalten muß.
Hallo Martin,
wenn es dein Haus ist, wer hat da Wohnrecht!
Klartext: Die Mieter die da Wohnen, haben kein Wohnrecht und
schon garnicht 10J.Wohnrecht gibst nur für immer z.ß.für deine
Eltern oder Oma.Alles klar Freddy44
Hallo erst mal danke für deine Antwort.
Die wohnen schon 30 jahre in dem haus Habe es für wenig Geld gekauft muste ihnen aber 10 Jahre wohnrecht einräumen.
In dem Mietvertrag ist nix von Kündigungsfrist zu lesen.
Wollte nur erfahren ob ich sie direkt nach ablauf der 10 jahre kündigenkann oder noch ne frist einhalten muß.