Wie lange muss ich nach Verkauf eines Autos auf die Abholung warten?

Hallöchen, ich habe am 23.09.2025 einen PKW an einen Händler verkauft. Dieser wollte den Wagen gleich am nächsten Tag abholen, was aber bis heute nicht erfolgt ist.

Der Wagen steht nun bezahlt und abgemeldet auf einen privaten Parkplatz und da zu den Wohnungen jeweils nur ein Parkplatz gehört, steht der Wagen im Weg.

Ich habe den Käufer mittlerweile mehrfach aufgefordert, das Fahrzeug abzuholen, aber stets kam er nicht zu den vereinbarten Terminen, mal kam ein wichtiger Termin dazwischen, der Transporter war kaputt, Trauerfall in der Familie etc.

Meine Frage wielange muss ich das “Dulden” und welche Möglichkeit habe ich um Abhilfe zu schaffen

Ist etwas vertraglich vereinbart?

Hat er das vor oder nach dem Vertragsabschluss geäussert?

Kannst Du diese Aussage nachweisen?

Bezahlt wird bei Abholung oder hast Du den Betrag schon?

Die Abnahme der Kaufsache gehört wie die Zahlung des Kaufpreises zu den Hauptleistungspflichten des Käufers (§ 433 Abs. 2 BGB) und ist unbeschadet einer anderen Vereinbarung sofort fällig (§ 271 Abs. 1 BGB). Am besten mit Fristsetzung zur Abholung auffordern und androhen, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Das sollte im wahrsten Sinn des Wortes Bewegung in die Sache bringen.

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Hallöchen, eigentlich hat er das während des Vertragabschlußes gesagt und auch im Vertrag festgehalten. Da steht das Fahrzeug mit der FIN wird am 24.09.2025 gegen mittag abgeholt. Keine Uhrzeit, sondern steht tatsächlich gegen mittag. Den vereinbarten Kaufpreis (obwohl im Kaufvertrag steht bei Abholung übergeben) hat er uns gleich mitgegeben

Hallöchen Vatel, wie ich bereits in meiner Antwort an Ifm001 erwähnt habe, hat der Käufer uns den Betrag mitgegeben obwohl schriftlich etwas anderes vereinbart war.

Angeschrieben und mit konsequenzen gedroht haben wir schon gemacht, das 1. Mal am 30.09. mit dem Erfolg er hat angerufen und gesagt, sein Schlepper sei gerade in der Werkstatt, Am 07.10. erneut angeschrieben und um sofortiges Handeln gebeten, am 10.10. hat unser Vermieter die Firma angeschrieben und mit rechtlichen Schritten gedroht, daraufhin hat sich der Käufer sowohl bei unserem Vermieter als auch bei uns gemeldet mit dem Todesfall in der Familie, er müsse ganz dringend nach Kroatien, bzw Serbien

Wie gesagt: unter Fristsetzung. Und wenn das nicht hilft, meldest du dich wieder hier.