Frau M. stirbt und vermacht alles per Testament zu gleichen Teilen den 5 Kindern. Schmuckstücke und Andenken werden schriftlich zusätzlich den Kindern zugedacht.
- Frage:
Ein Kind war vor dem Tod von Frau M. bereits verstorben. Zwei von deren drei Kindern melden sich, das dritte nicht, schlägt die Erbschaft aber auch nicht aus. Die sich meldenden zwei Erben bekommen ihr Erbteil ausgezahlt. Wie lange muss das Erbe (Geld) des dritten Erbes verwahrt werden, bevor es unter den beiden Geschwistern verteilt wird? Muss dieses Geld verzinst ausgezahlt werden? - Frage:
Der Testamentsverwalter hat noch Kleidung, Schmuck und Möbelstücke der anderen Erben in Verwahrung. Der Kontakt besteht nur noch sehr eingeschränkt. Die Erben dieser Teile sind aber informiert. Wie lange müssen diese Teile verwahrt werden?
Vielen Dank
Renchen