Hallo
Am Haus steht nun seit geschlagenen 9 Monaten ein Gerüst.Letztes Jahr Anfang August wurde es aufgestellt um das Haus Wärmedämmend zu Sanieren.Dagegen spricht ja auch nichts,aber bis Heute ist nicht mal die Hälfte des Hauses Fertig.Wie lange muss so ein Gerüst Geduldet werden,kann man die Miete Kürzen?So langsam ist die Geduld am Ende,vor allem wo es so aussieht das das Gerüst auch noch den ganzen kommenden Sommer stehen wird.Mit dem Vermieter wurde schon darüber gesprochen,aber der meinte nur sowas dauert halt seine Zeit…
Hallo,
gibt es Beeinträchtigungen durch das Gerüst auf die Mietwohnung?
Gruß *S*
Huhu,
die Duldungspflicht bei Modernisierung ist im §555BGB zu finden. dieser sagt auch, dass die der Zeitraum der Modernisierung mit angegeben werden muss. Die anzeige hat 3 Monate vorher zu geschehen.
Anhand des langen Zeitraumes ist der Vermieter deutlich über die zeit, in den der Mieter die Miete nicht mindern kann, diese Beträgt 3 Monate bei einer Modernisierung §536 BGB.
Eine Mietminderung bitte nicht ohne Fachliche Hilfe vornehmen, sonst steht man im Ernstfall dumm gucken ohne Wohnung da, denn man kann dabei viel falsch machen.
Gab es keine Modernisierungsankündigung könnte man schon seit beginn der Maßnahmen per einstweiliger Verfügung das Gerüst ggf. abbauen lassen (Einzelfall abhängig). Nach Dieser langen Bauzeit oder Standzeit kann man diesen weg auch mit eine Ordnungsgemäßen Mod.ankündigung gehen und man ist das Gerüst zumindest temporär los.
Tipp am Rande: hat der Mieter seiner Hausratversicherung das Gerüst gemeldet, einige Versicherungen bestehen darauf.
die Duldungspflicht bei Modernisierung ist im §555BGB zu
finden.
ähm - nö. das ist der 555 d (http://dejure.org/gesetze/BGB/555d.html).
:dieser sagt auch, dass die der Zeitraum der
Modernisierung mit angegeben werden muss. Die anzeige hat 3
Monate vorher zu geschehen.
ähm - nö. das ist der 555 c (http://dejure.org/gesetze/BGB/555c.html). übrigens steht dort auch ‚voraussichtliche dauer‘. niemand weiß hier, warum es so lange dauert und ob das so geplant war. und wenn es sich gar nicht um eine modernisierung handelt, muss die dauer gar nicht angegeben werden (555a bgb, s.u.).
Anhand des langen Zeitraumes ist der Vermieter deutlich über
die zeit, in den der Mieter die Miete nicht mindern kann,
diese Beträgt 3 Monate bei einer Modernisierung §536 BGB.
richtig. siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html.
Eine Mietminderung bitte nicht ohne Fachliche Hilfe vornehmen,
sonst steht man im Ernstfall dumm gucken ohne Wohnung da, denn
man kann dabei viel falsch machen.
richtig. zum beispiel den letzten satz in absatz 1 vom 536: „Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.“
ich kann nicht erkennen, ob der hier zutrifft oder nicht.
Gab es keine Modernisierungsankündigung könnte man schon seit
beginn der Maßnahmen per einstweiliger Verfügung das Gerüst
ggf. abbauen lassen (Einzelfall abhängig).
das glaube ich jetzt einfach mal nicht. kennst du einen derartigen fall?
bei der ankündigung der modernisierung geht es um die folgende mieterhöhung, nicht um die baumaßnahme. so lange die mieterhöhung nicht im raum steht, kann es sich schließlich auch um erhaltungsmaßnahmen handeln. siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/555a.html
Nach Dieser langen
Bauzeit oder Standzeit kann man diesen weg auch mit eine
Ordnungsgemäßen Mod.ankündigung gehen und man ist das Gerüst
zumindest temporär los.
und das glaube ich jetzt erst recht nicht und hätte gern einen beleg für diese behauptung.
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/…
http://news.immowelt.de/tipps-fuer-mieter/artikel/27…
Danke und * (owt)
nix
Bitte
Also erstens wurde die Moderniesierung nicht Schriftlich angekündigt,sondern bei einem Besuch seitens des Vermieters mal nebenbei in den Raum geworfen.Zweitens ist es so das die Firma die diese Modernisierung vornimmt zum Arbeiten kommt wann sie will,das heisst sie Arbeiten mal zwei Tage am Stück und dann sieht man sie Wochenlang nicht.Ich gehe daher davon aus das es sich nicht um einen " Normalen" Vertrag zwischen Firma und Vermieter handelt sondern eher um sowas " Nebenbei".
Ja ich sehe es schon als Beeinträchtigung wenn man seit 9 Monaten Angst haben muss das einer Einsteigt weil das Gerüst dazu Einläd.Die Balkone am Haus können auch nicht genutzt werden weil das geländer drumherum abmontiert ist