Wie lange muss man eigentlich zahlen

hallo mal eine frage,

wenn sich eltern trennen, das kind bei der frau ist, die frau damit nicht klar kommt und es einfach in eine betreute einrichtung gibt, ohne dem mann die möglichkeit zu geben es selbst zu versuchen, der mann daraufhin dafür bezahlen muss ohne sein kind sehen zu dürfen/können, wie lange muss er dafür zahlen, gibt es eine einheitlich regelung?
wie schaut das aus wenn das kind studieren möchte o.ä.???
muss man ewig zahlen und zahlen ohne das kind je sehen zu können weil es einem nicht sehen möchte, durch aufstachelung durch die ex-frau?
kann der mann evtl, rechtliche schritte gehen, z.b. vaterschaftsaberkennung oder ähnliches??

danke für die info

Hallo,

für juristische Regelungen fragst du bitte im Rechtsbrett unter Einhaltung von FAQ:1129 nach.
Nur als Anmerkung von mir: man zahlt nicht für Besuchsrechte, sondern das Geld ist für den Unterhalt der Kinder da. Als Eltern ist man verpflichtet, sich für seine Kinder aufzukommen.

wie schaut das aus wenn das kind studieren möchte o.ä.???

Kann das Kind was dafür, dass sich die Eltern nicht verstehen?

muss man ewig zahlen und zahlen ohne das kind je sehen zu
können weil es einem nicht sehen möchte, durch aufstachelung
durch die ex-frau?

Siehe oben.

kann der mann evtl, rechtliche schritte gehen, z.b.
vaterschaftsaberkennung oder ähnliches??

Ist er der Vater? Warum würde er seinem Kind so etwas antun wollen?

Gruß
Elke

Hallo,

was sagt das Jugendamt dazu?
Hat man sich schon mal mit dem zuständigen Sozialpädagogen über Besuchsrecht unterhalten oder die Möglichkeit, sein eigenes Kind zu sich zu nehmen?

grüße
miamei

hallo mal eine frage,

wenn sich eltern trennen, das kind bei der frau ist, die frau
damit nicht klar kommt und es einfach in eine betreute
einrichtung gibt, ohne dem mann die möglichkeit zu geben es
selbst zu versuchen, der mann daraufhin dafür bezahlen muss
ohne sein kind sehen zu dürfen/können, wie lange muss er dafür
zahlen, gibt es eine einheitlich regelung?

also erst einmal ganz langsam…

Wer hat den das Sorgerech? Die Mutter? Oder beide Eltern zusammen?
Wenn beide Elternteile es haben, dann kann die Mutter das Kind nicht einfach so weg geben.

Will der Vater das Kind den gerne bei sich haben? Oder will er nur nicht zahlen müssen?

Wenn du das Kind bei dir haben willst, hast du als leiblicher Vater gute Chancen es auch zu bekommen.

wie schaut das aus wenn das kind studieren möchte o.ä.???
muss man ewig zahlen und zahlen ohne das kind je sehen zu

können weil es einem nicht sehen möchte, durch aufstachelung
durch die ex-frau?

Tja Pech…du hast das Kind in die Welt gesetzt, also muss du nun auch dafür aufkommen. Kannst ja nicht einfach keinen Unterhalt mehr zahlen weil dir am Kind etwas nicht passt oder du Streit mit der Mutter hast.

kann der mann evtl, rechtliche schritte gehen, z.b.
vaterschaftsaberkennung oder ähnliches??

Das geht nicht so einfach und würde heißen, dass du nicht mehr der Vater für das Kind bist.

Vielleicht erst einmal beim Jugendamt anrufen und sich mal kundig machen???

Gruß

danke für die info

unterhaltspflicht besteht bis zum 25sten lebensjahr sofern sich das kind in einer ausbildung (also auch studium) befindet.
es gibt sonderfälle, die mit einem rechtsberater zu besprechen sind.
seute

Hallo Elke,

du lieferst immer nur Totschlagargumente. Ja, du hast vollkommen Recht, das Kind kann nix dafür. Richtig.

Jedoch sehe auch die Seite des entsprechenden Elternteils. So ein Unterhalt kann für denjenigen durchaus existenzbedrohend sein. Nicht immer greift die schwierige Einkommenssituation, auch wenn einiges an Geld vorhanden ist, wird dieses eingesetzt. Man hat ursprünglich seine Familie, sein Kind. Die Eltern trennen sich, zu einem Elternteil kommt das Kind. Dieser Elterteil will nun auf Biegen und Brechen Geld vom anderen Teil und es interessiert nicht die Bohne, ob der- oder diejenige das verkraftet.

Die rein nüchtern betrachtete finanzielle Situation ist klar gesetzlich geregelt. Nur das so eine Trennung auf psychologischer Ebene eine einschneidende Maßnahme ist, zumindest in den allermeisten Fällen, das läßt du außen vor. Ich kann trotzdem deine Sicht verstehen, jedoch zählt das für mich zur untersten Kategorie eines Verstehens oder einer Versuches in dieser Richtung nach einer Trennung. Ein wie auch gearteter Racheversuch am „abgelegten“ Partner und die Benutzung des gesetzlich bewußt vorgestellten Kindes dazu ist für mich ein Verbrechen! Nicht nur am Kind.

Bitte entschuldige meine deutlichen Worte, aber jetzt mußte das mal raus.

Viele Grüße
Selorius

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Hallo,

du lieferst immer nur Totschlagargumente.

Es ist aber die Realität - für das Kind.

Jedoch sehe auch die Seite des entsprechenden Elternteils. So
ein Unterhalt kann für denjenigen durchaus existenzbedrohend
sein.

Wenn das Kind den Unterhalt nicht bekommt, ist es für das Kind existentiell sehr bedrohend.

Nicht immer greift die schwierige Einkommenssituation,
auch wenn einiges an Geld vorhanden ist, wird dieses
eingesetzt. Man hat ursprünglich seine Familie, sein Kind. Die
Eltern trennen sich, zu einem Elternteil kommt das Kind.
Dieser Elterteil will nun auf Biegen und Brechen Geld vom
anderen Teil und es interessiert nicht die Bohne, ob der- oder
diejenige das verkraftet.

Dreieinhalbhundert Euro. Damit muss das Kind zur Hälfte leben.
Und hat keine Chancen, da irgendwas dran zu ändern.
Ein Erwachsener hat Möglichkeiten (und wenn er wirklich keine hat, dann wird nur soviel genommen, dass der Selbsterhalt nicht unterschritten wird).

Die rein nüchtern betrachtete finanzielle Situation ist klar
gesetzlich geregelt.

Ja.

Nur das so eine Trennung auf
psychologischer Ebene eine einschneidende Maßnahme ist,
zumindest in den allermeisten Fällen, das läßt du außen vor.

Nein. Aber der Elternteil, bei dem das Kind wohnen bleibt, hat auf seine/ihre Art genauso an der Trennung zu knabbern. Und - entschuldige, wenn ich schon wieder auf das Kind zu sprechen komme - das Kind hat keinerlei Einfluss auf die Entscheidung der Eltern. Darum geht es ja gerade in einer guten Trennung: dem Kind zu vermitteln, dass es nichts, aber auch überhaupt nichts für die Trennung kann, folglich auch nichts daran ändern kann.
An einer sehr elementaren Stelle lernt das Kind, dass es keinen Einfluss auf sein Leben hat. Dass es sich noch so sehr wünschen kann, dass es bei beiden Elternteilen bleiben könnte, es wird diesen Wunsch nicht erfüllt bekommen. Seine Welt ist erstmal durcheinandergewirbelt. Sehr oft hat eine Trennung für ein Scheidungskind zur Folge, dass es sein Umfeld verliert, man zieht weg, weiter oder näher. All dies lehrt das Kind: ich zähle nicht. Es ist sehr schwer für sich trennende Eltern, dem Kind wirklich etwas anderes zu vermitteln, auch mit bestem Willen. Erachsene haben zwei Vorteile: zum einen können sie besser rationalisieren, abwägen, dass obwohl eine Entwicklung vielleicht nicht gut ist, es die beste der möglichen Entwicklungen ist. Zweitens können sie Einfluss nehmen auf das, was geschieht. Vielleicht weniger als gewünscht, aber mehr als das Kind in dieser Geschichte.

Ich kann trotzdem deine Sicht verstehen, jedoch zählt das für
mich zur untersten Kategorie eines Verstehens oder einer
Versuches in dieser Richtung nach einer Trennung. Ein wie auch
gearteter Racheversuch am „abgelegten“ Partner und die
Benutzung des gesetzlich bewußt vorgestellten Kindes dazu ist
für mich ein Verbrechen! Nicht nur am Kind.

Ja, und? Ich widerspreche dir nicht.
Aber was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun?
Wir wissen nicht, wie alt das Kind ist (dass das Studium ins Spiel gebracht wird, lässt auf ein älteres Kind schließen), wir wissen nicht, wie lange die Trennung zurückliegt.
Auch einer intakten Familie mag die Finanzierung eines Studiums, einer Ausbildung finanziell nicht leicht fallen. Dennoch verlangt der Staat, dass das getan wird (in Grenzen), bevor er stützend eingreift. Warum soll sich ein getrennt lebender Elternteil vor dieser Pflicht drücken, die Eltern, die sich nicht getrennt haben, auch erfüllen müssen. Es gehört zum Kinderkriegen und Kinderhaben dazu.

Bitte entschuldige meine deutlichen Worte, aber jetzt mußte
das mal raus.

Vielleicht bin ich nicht die richtige Ansprechstelle für die Worte?
Du redest vom Verhältnis zwischen zwei Expartnern.
Ich sprach von der Verantwortung ,die man übernahm, als man das Kind zeugte. Egal, ob man nun als zwei Eltern zusammen dieses Kind erzieht bis es erwachsen ist, oder ob man sich nach einiger Zeit trennt, oder ob man sich von Anfang an nur finanziell beteiligt: das Kind ist nur Objekt hier. Und seinen Frust oder auch finanzielle Impotenz an ihm auszulassen, ist nicht zulässig.

Gruß
Elke

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Hallo,

sehr schöne Argumentation.

Unsere Sichtweisen sind Lichtjahre voneinander entfernt, haben jedoch ein und denselben Kern. Gerne würde ich das Thema vertiefen, per Mail, nicht in diesem Forum. Allerdings sehe ich, das wir bereits seit Jahren hier unsere Meinung vertreten, so extrem gegensätzlich sie auch sein mag.

Nicht beide Partner sehen eine Trennung gleich. Nicht beide Partner haben das gleiche Interesse, den anderen bei der Finanzierung oder der Erziehung des Kindes zu unterstützen. Nicht beide Partner wollen dem anderen die gleichen Rechte zugestehen. Aber wenns ums Geld geht, dann ist die Gesetzeslage klar. Nö, Elke. Es gibt einige Foren, einige Vereine, die genau dieses Mißverhältnis in Frage stellen. Hier geht es um mehr als nur das Geld fürs Kind. Mit Geld allein ist dem Kind nicht geholfen. Das weißt du ganz genau. Und daher nehme ich an, das du meine Argumentation auch verstehen kannst. So, mehr hier nicht. Wird off Topic.

Viele Grüße
Selorius

Hallo,
ich glaube immer noch, dass ich die falsche Ansprechpartnerin für das bin, was du sagst.

Gruß
Elke