Ich habe den Fall, dass durch ein Missverständnis zwischen mir und meiner Frau, der Buggy, ein knallroter Quinny Zapp Extra 2 im Wert von 260 EUR, unserer Tochter auf dem Parkplatz vom Zoo München stehen geblieben ist. Jeder von uns beide dachte, der andere packt ihn schon ins Auto. Das war am 11.12.2016 nachmittags. Da unsere Tochter mit fast 20 Monaten sehr selten den Buggy benötigt, ist uns erst gestern am 20.12. aufgefallen, dass der Buggy nicht da ist. Nach kurzem Überlegen war klar, wo er vergessen wurde. Ich war heute früh im Zoo München im Servicebüro, wo man mir bestätigte, dass der Buggy vom Parkplatz in den Eingangsbereich des Zoos gebracht wurde. Die Mitarbeiter des Zoos sagten mir, dass die Räder blockiert waren, sich über eine Woche niemand meldete und durch die Annahme, er wäre defekt (Räder blockiert), wurde er höchstwahrscheinlich entsorgt. Ich habe alle Kontaktdaten im Zoo hinterlassen, damit bei einer weiteren Befragung der Angestellten, mir Bescheid gegeben werden kann, wenn er sich doch noch findet.
Aufgrund der Tatsache, dass die Mitarbeiter im Zoo aufgrund Unwissens, wie man die Bremse löst, den Buggy als defekt deklarieren und dem Müll zuordnen, möchte ich nun wissen, ob der Zoo, der ein von den Mitarbeitern bestätigtes Fundbüro besitzt, einfach so den Buggy, der wirklich fast neu war, wegwerfen darf? Oder wie lange die Fundsache aufgehoben werden muss?
Da der Buggy kein Schnäppchen war, bin ich natürlich daran interessiert, vom Zoo eine Entschädigung zu bekommen.
Wer kann mir in dieser Lage helfen und mir sagen, welche Rechte ich habe?
DANKE
Gruß
Dirk
ernsthaft ?
Ja, ernsthaft.
Habe mittlerweile durch weitere Recherche folgendes herausgefunden.
§ 965
Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
Das heißt, die Angestellten des Zoos haben gegen dieses Gesetz verstoßen. Vor allem Absatz 2 ist hier anzuwenden.
Also sehe ich mich im Recht und auch eine Entschädigung vom Zoo an mich.
Böse Zungen würden jetzt sagen: Was kann der Zoo für deine Schusseligkeit? Wenn so wichtige Sachen wie z.B ein Buggy nicht sofort und unmittelbar abgeholt werden, muss man doch von Sperrmüll ausgehen.
Aber wie gesagt, das würden nur böse Zungen sagen.
Formal hast Du recht. Aus § 965 BGB in Verbindung mit § 823 BGB hast Du Anspruch auf Schadensersatz. So weit zu den rechtlichen Aspekten.
Es kann natürlich sein, daß Münchner Zoo als einer der wenigen Zoos in Deutschland in finanzieller Hinsicht auf Rosen gebettet ist und 250 Euro aus der Portokasse bezahlt. Sollte dem aber nicht so sein, wird der Schadensersatz letztlich zu Lasten des Zoobetriebs gehen.
Wenn man sich darüber hinaus ein paar Gedanken über Ursache und Wirkung macht, kommt man schnell darauf, daß das Problem nicht durch die Zoo-Mitarbeiter entstanden ist, sondern durch die eigene Schludrigkeit.
Außerdem könnte man auf die Idee kommen, daß die Mitarbeiter zukünftig Fundstücke einfach dort so lange stehen lassen, bis sie von selbst verschwunden sind, um nicht noch einmal in so ein Dilemma zu geraten, was dann für den nächsten Betroffenen auch eher unangenehm werden dürfte, der nicht eine gute Woche braucht, um festzustellen, daß ihm sein Kinderwagen abhanden gekommen ist.
Insofern wünsche ich gutes Gelingen und viel Augenmaß bei Deinen weiteren Denkprozessen.
Gruß
C.
Als erstes möchte ich dazu sagen, dass ich meine Tochter aus dem Buggy nahm und ins Auto hinten Fahrerseite gesetzt habe. Als ich das tat, lief mein Frau mit dem leeren Buggy vor dem Auto über die Beifahrerseite Richtung Kofferraum. Ich stieg ins Auto, nachdem ich meine Tochter angeschnallt hatte. Meine Frau kurz danach auch.
Da meine Frau nichts in der Form sagte, dass ich den Buggy noch in den Kofferraum packen möge, bin ich natürlich davon ausgegangen, dass meine Frau dies tat. Kurzum, meine Schludrigkeit war es nicht. Auch gab es vorher nie die Angewohnheit, dass ich IMMER den Buggy in den Kofferaum packte. Jeder von uns beiden tat dies, wie er Zeit hatte.
Und da unsere Tochter sehr gern und viel läuft, haben wir bis gestern, als meine Frau mit unserer an Windpocken erkrankten Tochter eine kleine Dorfrunde mit dem Buggy machen wollte, den Verlust bemerkt.
Aber, es war mein hart und lang erspartes Geld, welches ich ausgab, um diesen Buggy zu kaufen. Und mit nur einem Einkommen hieß das damals für mich, 4 Monate auf ein warmes Mittagessen in der Mittagspause meiner Arbeit zu verzichten, um diesen Buggy meiner Tochter zu realisieren.
Der Zoo wird auf so viel nicht verzichten müssen, um mir eine Entschädigung zu zahlen.
ich würde Dir raten darüber nochmal nachzudenken
OK, dann warst du es nicht schuld, sondern deine Frau.
Versuch dein Glück und verklag den Zoo.
Ich hoffe du hast eine Rechtschutzversicherung, die das auch übernimmt, denn sonst wirst du noch einige Monate auf dein Mittagessen verzichten müssen um die Anwalts und Gerichtskosten wieder reinzuholen falls du verlierst. Denn diese Möglichkeit muss auch in Betracht gezogen werden.
Haben sie nicht. Im Gesetz steht:
Das war offensichtlich nicht der Fall, denn, wie die Zoomitarbeiter berichteten:
Kannst Du BEWEISEN, dass der Buggy mehr wert war? Dass nicht irgendein boshafter Mensch das herrenlose Ding beschädigt hat, bevor die Mitarbeiter es fanden? Dass das Ding vor fast zwei Jahren mal 260€ gekostet hat bedeutet natürlich, dass es jetzt offensichtlich nicht mal mehr annähernd so viel wert sein kann. Und nun kommt die Aussage der Mitarbeiter hinzu.
Nun denn: nimm Dir einen Anwalt und probier’s aus. Das nennt man dann allerdings: dem schlechten Geld das gute hinterherwerfen.
Alternative: diskutier die Sache nochmal mit dem Zoo und versuch eine Freikarte zu bekommen.
Dann war Deine Frau schuld, ich würde sie verlassen…
@einsamer_rufer: Ich habe den Buggy am 09.02.2016 für 269 EUR gekauft. Er ist als 10 Monate alt. Die blockierten Hinterräder, die die Mitarbeiter des Zoos nannten, sind blockiert, weil die Bremse aktiv war. Und weil die Mitarbeiter nicht wussten, wie man diese Bremse wieder löst, das ist ohne Beschreibung und technisches Verständnis nicht so einfach zu ermitteln, waren und blieben die Räder blockiert.
Aber nun genug dazu.
Ich habe dem Zoo eine freundliche Email mit der gesetzlichen Lage geschrieben und gerade einen Anruf erhalten, dass ich den Kaufbeleg einreichen möge und man sich mit der Entschädigung einig werden wird.
Also kein Anwalt in Sicht, sondern ein Zoo mit Verantwortung.
Daumen hoch…
Geht doch! Und wenn du ab jetzt deine Emailadresse an Dinge klebst die du gerne wieder haben würdest wenn du sie verlierst, ist die Chance auch viel höher dass sich der Finder bei dir meldet.
Für einen Bruchteil einer Millionstel-Sekunde hatte ich diesen Gedanken :o)