Wie lange nachträglich anmelden

Hallo falls ein AN es versäumen sollte einen neuen AG anzumelden.
Wie lange könnte er es hinterher noch machen ohne Konsequenzen zu erwarten.

Hallo falls ein AN es versäumen sollte einen neuen AG
anzumelden.
Wie lange könnte er es hinterher noch machen ohne Konsequenzen
zu erwarten.

Wo sollte ein AN einen AG denn bitte anmelden?

MfG

Wo sollte ein AN einen AG denn bitte anmelden?

ja z.B. bei der Krankenkasse zwecks Sozialversicherung?

Gruß Ivo

Hi Zoomi,

Hallo falls ein AN es versäumen sollte einen neuen AG anzumelden.
Wie lange könnte er es hinterher noch machen ohne Konsequenzen zu erwarten.

der Arbeitnehmer meldet gar nichts an, das tut der Arbeitgeber. Sollte ihm das Anmelden zu spät einfallen, dann kann er das gegenüber der Kasse mit Schlamperei entschuldigen. Wie lang er sich verspäten darf, um glaubwürdig zu bleiben, kann Dir wohl nur der Sachbearbeiter bei der Kasse sagen. Im Sozialgesetzbuch könnte das geregelt sein, da bräuchten wir aber einen echten Spezialisten - ich glaube, es gibt Stücker zwölfe davon.

Gruß Ralf

Wo sollte ein AN einen AG denn bitte anmelden?

ja z.B. bei der Krankenkasse zwecks Sozialversicherung?

Gruß Ivo

hi ivo,

der AG meldet den AN bei der krankenkasse an und nicht der AN den AG.
hat der AN schon eine krankenkasse, dann braucht er von der Krankenkasse eine mitgliedsbescheinigung für den AG, damit er die beiträge zur richtigen krankenkasse überweist, und zwar alle. KV,PV,RV und AF.
krankenkasse = einzugsstelle für alle SV Beiträge

Laura

Hallo falls ein AN es versäumen sollte einen neuen AG
anzumelden.
Wie lange könnte er es hinterher noch machen ohne Konsequenzen
zu erwarten.

ich glaub du meinst die anmeldung des AN durch den AG.
bei beschäftigungsbeginn hat der AG 14 tage zeit den AN anzumelden.

Laura

Hallo,

und ich glaube, er meinte daß der AN den neuen AG z.B. bei der Arbeitsagentur angibt oder beim Sozialamt etc. pp.

Hach ist das ein hübsches Rätselraten so ganz ohne genauere Informationen :smiley:

Amüsierte Grüße
Anja

Im
Sozialgesetzbuch könnte das geregelt sein, da bräuchten wir
aber einen echten Spezialisten - ich glaube, es gibt Stücker
zwölfe davon.

das ist in der DEÜV geregelt.

Laura

Mein Fehler,

hab auf das geantwortet was wahrscheinlich gemeint wahr und den kleinen Textfehler überlesen.

Gruß Ivo

Hallo falls ein AN es versäumen sollte einen neuen AG
anzumelden.
Wie lange könnte er es hinterher noch machen ohne Konsequenzen
zu erwarten.

Oh peinlich.
Entschuldigung bitte.
Der AG natürlich den AN.

Normal dürfte den AG doch nichts grossartiges passieren wenn er wegen Urlaub etc. den AN erst nach 4-5 Wochen anmeldet.

Mal angenommen ein AN der arbeitslos war fängt bei einer Firma an.
Sagen wir einfach mal so mitte Mai. Nehmen wir weiter an der AG versucht nun eine Bonus vom Arbeitsamt herauszuschalgen, man vertöstet den AN etwas und muss selbst ja inden Urlaub. Bis zum 1. Juli wurde sich mit dem Arbeitsamt geeingt das der AG jeden monat 25% des AN gehaltes für 6 Monate bekommt.
Den AN wird ein Vertrag ab 1. Juli reingepresst.
Nun stellt sich plätzlich herus das der AN nicht zur Firma passt oder die Firma nicht zum AN, was auch immer und mann muss sich trennen.
Der Vertrag ab 1. Juli ist gültig und die Kündigunszeit läuft.
Um keine Betrug zu begehen (160 Tagssätze -2 Jahre stimmts?) muss der AG ja den AN nachträglich für die Zeit vom mitte Mai anmelden.
Falls der AN halbwegs clever ist lässt er sich auch auf nichts anderes ein, da er sich ja ansonsten zur Beihilfe des Betrugs schuldig macht (90 Tagessätze, stimmts?).
Ausser das Fiktif angenommen beide Idioten sind das sie sich ursprünglich auf soetwas eingelassen haben dürfte denen beiden AN und AG ja wenig passieren wenn der AG ihn nun nachträglich (4-5 Wochen) anmeldet oder?

Was passiert wenn der AG den AN zu spät (nach 14 Tagen) anmeldet?