Wie lange noch Hartz IV

Guten Morgen Ihr Wissenden,
ich habe ab dem 01.04.2005 einen neuen Job auf Lohnsteuerkarte,
nun möchte ich gerne wissen wie lange bzw. für welche Monate ich noch
Hartz IV bekomme. Mein erstes Gehalt bekomme ich erst Ende April.
Vielen Dank für Antworten.
Gruss Martina

Hi
Anfang März letzte Zahlung. Aber die Versieben das mit SICHERHEIT und du wirst zurückzahlen müssen was du zuvielbekommst. Ich bin gerade ABM und hab doppelt bekommen… wird sicher sehr lustig, ich habs ihnen nun das 2te mal mitgeteilt (obwohl die ABM ja nún von der AA verordnet war) und rechne damit dass auch die nächste Zahlung doppelt kommt.
Die sind im Moment etwas wirr, wie es scheint.
HH

Hallo Martina!

Ich kann leider nur mit vagem Hörensagen dienen. Danach ist es so, daß Du die Zahlung zum 1. April noch bekommst. Anders hättest Du keine Chance, den ersten Monat der Anstellung bis zur ersten Gehaltszahlung zu überstehen.

Erkundige Dich beim zuständigen Arbeitsamt.

Gruß
Wolfgang

Hallo Martina,

frag doch bei deinem AG nach, ob es nicht möglich ist, eine Abschlagszahlung zu erhalten. Manche AG machen das auf Anfrage. Leistungen von Hartz IV dürftest du korrekterweise nur für den März bekommen. Alles danach wirst du wohl zurückbezahlen müssen, falls es dennoch überwiesen wird.

Gruß
Eva

Hallo

Hallo Martina,
frag doch bei deinem AG nach, ob es nicht möglich ist, eine
Abschlagszahlung zu erhalten. Manche AG machen das auf
Anfrage. Leistungen von Hartz IV dürftest du korrekterweise
nur für den März bekommen. Alles danach wirst du wohl
zurückbezahlen müssen, falls es dennoch überwiesen wird.

Also den Arbeitgeber praktisch noch vor Beginn des Arbeitsverhältnisses um nen Vorschuss zu bitten is sicher kein guter Start. Andererseits kann ich den anderen kommentaren entehmen, dass die Leistung zu Beginn des Monats (hier März) geleistet wird und der Arbeitgeber natürlich erst Ende April bezahlt. Der DGB hat dies doch (angeblich) im Sinne der Arbeitslosen (Stichwort „Auszahlungslücke“) so gewollt. Einen hieraus resultierenden Anspruch auf doppelte Stütze gibt es hoffentlich nicht, denn jeder andere Arbeitnehmer muss seine Miete, strom, o.ä. ja auch vorfinanzieren.
Natürlich is es es erstmal problematisch, aber vielleicht lässt der Vermieter mit sich reden oder die Bank räumt gegen Vorlage des Arbeitsvertrages nen Dispo ein. Auch das Sozialamt würde vermutlich einen kleinen, zinsgünstigen Kredit gewähren. Jedenfalls sollte das Problem nicht einfach zu Lasten der Solidargemeinschaft gelöst werden finde ich.
Greetz, Bommel

Hi Bommel,

Also den Arbeitgeber praktisch noch vor Beginn des
Arbeitsverhältnisses um nen Vorschuss zu bitten is sicher kein
guter Start.

Im öffentlichen Dienst ist sowas zum Beispiel möglich (kann aber sein, daß das von der Dienststelle abhängig ist). Und ich weiß auch von privaten AGs, die so etwas tun. Wenn das Anliegen gut begründet ist und als freundliche Bitte vorgetragen wird, dann sehe ich nicht, warum das den Start am neuen Arbeitsplatz beeinträchtigen sollte.

Gruß
Eva

Hi Eva

Also den Arbeitgeber praktisch noch vor Beginn des
Arbeitsverhältnisses um nen Vorschuss zu bitten is sicher kein
guter Start.

Im öffentlichen Dienst ist sowas zum Beispiel möglich (kann
aber sein, daß das von der Dienststelle abhängig ist). Und ich
weiß auch von privaten AGs, die so etwas tun. Wenn das
Anliegen gut begründet ist und als freundliche Bitte
vorgetragen wird, dann sehe ich nicht, warum das den Start am
neuen Arbeitsplatz beeinträchtigen sollte.

weil jemand, den der arbeitgeber nur vom vorstellungsgespräch her kennt und dessen arbeitsleistung er kaum beurteilen kann, faktisch einen Kredit möchte. Die hartz-IV-nettoleistung inkl. Miete dürften rund 700 euro sein. Wenn man sich soviel als vorschuss holt, ist das vermutlich mehr als die Hälfte des Nettolohns sein, also muss der vorschuss schon über 2, wenn nicht über 3 monate verrechnet werden. bei jemand der innerhalb der probezeit vermutlich 2 wochen kündigungsfrist hat, würde mir das als AG Bauchschmerzen machen.
Ich halte ein Gespräch mit der Bank über die Einrichtung eines Dispos, der dann über 3 monate wieder ausgeglichen wird, ebenfalls für sinnvoller…
Teutoburger

Bei Hartz IV gilt das Zuflussprinzip. Du kriegst ab dem Monat kein Geld mehr,wo du dein Gehalt ausgezahlt bekommst. In der Praxis heißt das:Bekommst du dein Geld am 30.April, ist der März der letzte Monat mit Hartz IV (du bekommst also am 1.3. die letzte Kohle).Ist als Zahltag in deinem Arbeitsvertrag jeodch der 1.Mai festgelegt,würdest du am 1.4. nochmal für April Hartz IV kriegen. Es kann durchaus also mal Vorteile haben,wenn man seinen Lohn erst im Folgemonat bekommt :wink:

Marco

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>>>Hallo. Ich habe das selbe Problem und habe folgende Antwort erhalten:desweiteren gibt es ein sogenanntes einstiegsgeld bei alg2-bezug sowie die mobilitäsbeihilfen: übergangsbeihilfe (als darlehen), ausrüstungsbeihilfe bis 260Euro als zuschuss, fahrkostenbeihilfe (reisekostenbeihilfe) für die ersten 6 monate der beschäftigung, trennungskostenbeihilfe bis 260euro für die ersten 6 monate der beschäftigung, umzugskostenbeihilfe, wenn der umzug innerhalb von 2 jahren nach aufnahme der beschäftigung stattfindet, als dalehen bis zu einem betrag von 4500euro. auf die leistungen besteht kein rechtsanspruch.

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vielen Dank für Antworten
Hallo Ihr Wissenden,
vielen Dank für die sehr umfangreichen Antworten.
Ihr habt mir damit geholfen.

Viele liebe Grüsse bis zum nächsten Mal Martina

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Hallo,

Also den Arbeitgeber praktisch noch vor Beginn des
Arbeitsverhältnisses um nen Vorschuss zu bitten is sicher kein
guter Start.

wieso nicht? Der AG wird doch wohl wissen, daß man von Luft und Liebe nicht leben kann und im Zweifel kann er sich auch vorstellen, daß man mit ALG II keine großartigen Rücklagen aufbauen kann.

Erfahrungsbericht: Ich bekomme mein Gehalt grundsätzlich am Ersten d.M. Da natürlich bei Neueinsteigern gar nicht sicher ist, ob sie überhaupt erscheinen, wird die allererste Zahlung zu Beginn des zweiten Monats nachgereicht. Aufgrund dieser Konstruktion hat man mir eine Abschlagszahlung sogar von sich aus angeboten.

Gruß,
Christian

Hallo,

Also den Arbeitgeber praktisch noch vor Beginn des
Arbeitsverhältnisses um nen Vorschuss zu bitten is sicher kein
guter Start.

wieso nicht? Der AG wird doch wohl wissen, daß man von Luft
und Liebe nicht leben kann und im Zweifel kann er sich auch
vorstellen, daß man mit ALG II keine großartigen Rücklagen
aufbauen kann.
Erfahrungsbericht: Ich bekomme mein Gehalt grundsätzlich am
Ersten d.M. Da natürlich bei Neueinsteigern gar nicht sicher
ist, ob sie überhaupt erscheinen, wird die allererste Zahlung
zu Beginn des zweiten Monats nachgereicht. Aufgrund dieser
Konstruktion hat man mir eine Abschlagszahlung sogar von sich
aus angeboten.

na aus den von Dir schon angeführten Gründen. Der AG weiß gar nicht, ob der AN sich icht binnen 3 tagen überlegt, dass die Arbeit ihm doch nicht gefällt.
Und in deinem fall war es weniger ein Vorschuss, als ein „Nicht-zurückbehalten“ und dir das anzubieten, was alle anderen auch kriegen.
Ich denke einfach, dass die Bank hier der geeignetere Ansprechpartner ist…
Greetz, bommel

Hallo, Marco (und andere).

Würde das Geld dann als Darlehen ausgezahlt oder wie
darf ich das verstehen (s.u.)? Oder richtet sich Vater Staat
wirklich „nur“ nach dem Monat, in dem das Geld lt. Vertrag
ausgezahlt wird?
Das hieße ja, man könnte für einen Monat mehr Geld kriegen,
nur weil man den AG bittet, in den Vertrag ein anderes Datum
zu schreiben (z.B. den 1.4. statt 30.3.)? Kann das sein??
Oder hab ich da nen Denkfehler?

In gespannter Erwartung … :c)
Vince.

Bei Hartz IV gilt das Zuflussprinzip. Du kriegst ab dem Monat
kein Geld mehr,wo du dein Gehalt ausgezahlt bekommst. In der
Praxis heißt das:Bekommst du dein Geld am 30.April, ist der
März der letzte Monat mit Hartz IV (du bekommst also am 1.3.
die letzte Kohle).Ist als Zahltag in deinem Arbeitsvertrag
jeodch der 1.Mai festgelegt,würdest du am 1.4. nochmal für
April Hartz IV kriegen. Es kann durchaus also mal Vorteile
haben,wenn man seinen Lohn erst im Folgemonat bekommt :wink: