Wie lange ohne Pausen arbeiten darf man?

Hallo, ich habe eine Freundin, die 30 Jahre alt ist und seit halben Jahr einen Vollzeitjob hat - d.h.sie arbeitet täglich ab 8 Uhr bis 17 Uhr, Freitag bis 14 Uhr. Sie hatte früher bevor sie den Job bekommen hat, auch als Kellnerin gearbeitet und das macht sie immer wieder noch - es sieht in der Regel so aus, dass sie am Samstag ab 11 bis 17 Uhr arbeitet und Sonntag auch noch ab und zu ab 7 Uhr früh bis 17 Uhr - und dann geht sie Montag wieder in Ihren Vollzeitjob. Abgesehen davon, dass sie nichts von der Woche hat und Ihre 12 Tochter ständig bei der Oma oder Papa abhängt, bin ich der Meinung, dass es doch auch gar nicht so legal ist - man muss doch zwischen der Arbeit bestimmte Ruhezeiten einlegen - und wenn man 10 Tage durch arbeitet, muss man doch wenigstens 1 ganze Tag zu Hause bleiben … oder denke ich es falsch? Ist es erlaubt arbeiten zu unfallen mit höchstens 13-14 Stunden Pause, Tag für Tag… oder ist es geregelt… Und was droht, wenn man auffliegt? Busgeld oder Strafe? Ich habe ihr mehrmals gesagt, dass ich denke, es ist nicht in Ordnung und dass irgendwann was schief läuft, aber ich hätte gerne Bestätigung von jemandem der sich auskennt. Vielen Dank

Hallo Kollege, in einer Woche sind nur 48 Stunden erlaubt, Frauen haben nach 4 Stunden Anspruch auf einer Pause von 30 Minuten, also Insgesamt in 9 Stunden, 1 Stunde Pause! Mit freundlichen Grüssen Betriebsrat

Wie ich aus ihrer Frage ersehen kann, arbeitete ihre Freundin bei zwei verschiedenen Arbeitgebern! Ich muss davon ausgehen, dass ihre Freundin auf beide Jobs angewiesen ist um Finanzell über die Runden zu kommen. Das sind die Langzeit aus Wirkungen der Agenda 2010.
Die Entrechtung der Arbeitnehmer. Ihre Antwort zeigt mir auch weiter das ihre Freundin nicht organisiert ist! An sonsten würde der eine Vollzeit Job ausreichen. So wie es allgemein üblich ist. Nach der neuen Bundesarbeitzeitordnung ist die von ihnen geschilderte Arbeitszeitsituation erlaubt. Nur ihre Freundin kann dies nach ihrer eigenen Auffassung ändern. In dem sie den zweiten Job auf gibt.

Hallo,
Die wöchentliche Höhstarbeitszeit 48Stunden durchschnittlich.
Das bedeutet man kann auch mehr arbeiten- im Durchschnitt muss es aber 48stunden sein.
Nach 7 Tagen sollte man 1 Tag frei machen.
In Gasteonomie und Krankenhaus, kann man auch schon mal länger als 7 Tage arbeiten
Es sollte aber nicht so sein, dass man 14 Tage am Stück arbeitet
Mitarbeiter, die sich nicht erholen, können Fehler machen, weil sie wenig Schlaf und Erholung haben. Pro Tag darf man nur 10 Stunden arbeiten. Nur im Notfall darf man länger arbeiten.
Es geht aber nicht, dass man schon geplant pro Tag über 10 St. arbeitet.

Länger als 10 Stunden pro Stahl Fond nicht erlaubt.
Zwischen den Arbeiten muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden.

Viele Grüße

Hallo,
Die wöchentliche Höhstarbeitszeit 48Stunden durchschnittlich.
Das bedeutet man kann auch mehr arbeiten- im Durchschnitt muss es aber 48stunden sein.
Nach 7 Tagen sollte man 1 Tag frei machen.
In Gasteonomie und Krankenhaus, kann man auch schon mal länger als 7 Tage arbeiten
Es sollte aber nicht so sein, dass man 14 Tage am Stück arbeitet
Mitarbeiter, die sich nicht erholen, können Fehler machen, weil sie wenig Schlaf und Erholung haben. Pro Tag darf man nur 10 Stunden arbeiten. Nur im Notfall darf man länger arbeiten.
Es geht aber nicht, dass man schon geplant pro Tag über 10 St. arbeitet.

Länger als 10 Stunden pro Tag sind nicht erlaubt.
Zwischen den Arbeiten muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden.

Viele Grüße

Hallo,
so wie ich das verstehe, hat sie FREIWILLIG ZWEI Jobs, und da kann keiner etwas ändern ausser sie selbst.
Nach 6 Stunden Arbeitszeit muss man eine halbe Stunde Pause machen.
MfG

Ja, sie ist unorganisiert, aber nein, sie ist nicht an anderen job angewiesen, sie arbeitet die woche ü ber bei arbeitsamt an der Hartz IV hotline, also ich denke, sie verdient da nicht mal so schlecht. Ihre lebenstil ist halt ein wenig aufwändig, was ich aber nicht verstehe, sie hat ein kind und ist mehr weg als zuhause… ist es aber nicht so, dass man nicht mehr als 50 stunden in der woche arbeiten darf… und da ist sie eindeutig drüber ! jeder woche

ich hörte mal von 50 stunden in der woche - ist es aber nicht unterscheid, ob es bei 1 arbeitgeber ist oder bei 2 … ?

Hallo Kollege, in einer Woche sind nur 48 Stunden erlaubt,
Frauen haben nach 4 Stunden Anspruch auf einer Pause von 30
Minuten, also Insgesamt in 9 Stunden, 1 Stunde Pause! Mit
freundlichen Grüssen Betriebsrat

ja, sie hat freiwillig zwei jobs, aber sie arbeitet eindeutig mehr als 50 stunden in der woche, was nicht erlaubt ist… wenigstens im durchschnitt nicht.

Vielen Dank… d.h. wenn sie eine Woche 60 stunden macht und nächste woche dann nur 45, dann ist sie trotzdem schon drüber… und so ungefähr läuft es bei ihr… was droht ihr wenn es auffliegt? Ich habe ihr schon mal gesagt, dass reicht wenn sie unfall baut unterwegs von der arbeit am wochenende und dann interessiert sich schon wer, wie lange sie arbeitet und wie lange sie pausen macht - ich denke nicht, dass sie in wirtshaus so viel pausen macht… und dann geht sie wieder arbeiten … sie hat vielleicht einmal bis zweimal in monat sonntag frei, das ist doch ncht normal - sie macht es freiwillig. Also wissen sie was passiert, wenn es ARbeitsamt erfährt? Sie arbeitet für AA - Hotline Hartz IV - und dann macht sie sowas. Oder ist es eher kein Problem mit AA, sondern Zollamt? Oder Finanzamt, ich weiss es nicht-

DAS ist selbstverstaendlich erlaubt und DAS machen ettliche Arbeitnehmer.

ja, sie hat freiwillig zwei jobs, aber sie arbeitet eindeutig
mehr als 50 stunden in der woche, was nicht erlaubt ist…
wenigstens im durchschnitt nicht.

habe auf wikipedia gefunden - und wurde mir hier auch bestätigt
§ 3 ArbZG ordnet an, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten darf (maximale Höchstdauer). Nach § 3 Satz 2 ArbZG ist in Ausnahmefällen eine Ausdehnung auf werktäglich 10 Stunden jederzeit zulässig. Voraussetzung ist aber, dass innerhalb eines sog. Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich erreicht wird. Die Einhaltung der Regelungen wird von der Gewerbeaufsicht, auch auf Anfrage, kontrolliert und ist mit Ordnungs- und Strafvorschriften bewehrt.
und meine bekannte arbeitet eindeutig in der woche mehr als 48 stunden … also sollte es nicht normal sein, und wenn sie ettliche arbeitnehmer kennen, die es machen, dann machen sie es doch offensichtlich nicht im einklang mit dem gesetz

Naja wenn alles so schoen in wikipedia steht verstehe ich nicht den Sinn der Anfrage
Abgesehen davon wird es die Freundin ja wohl wegen des Feldes machen und nicht aus Langeweile. Das ArbZG gilt im uebrigen pro Arbeitsstelle - mMn

Gewerbeaufsichtsamt ist zuständig für Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.

Sie sollte mit ihren Arbeitgebern reden, damit alle Erholungszeiten eingehalten werden.

  • 11St. Ruhezeit
  • Pausen nach 6 Stunden
  • nach 7 Tagen ein freier Tag
  • Durchschnittsarbeitszeit 48 St.

Was wäre wenn kann ich nicht beantworten.

An gesetzt muss man sich halten.

So weit ich weiß, ist es nirgens geregelt, wieviele Tage man am Stück hintereinander arbeiten darf. Man kann so lange arbeiten, wie es der Körper mitmacht. Ein Bauer würde sich ja sonst permanent strafbar machen, weil er seine Tiere an 365 Tagen im Jahr ohne Arbeitspausen versorgen muss. Es ist lediglich eine Frage des Durchhaltevermögens, wie lange die Gesundheit und der Körper diese Dauerbelastung mitmacht. Außerdem ist diese Nebenbeschäftigung dem Hauptabeitgeber anzuzeigen (steht meist auch im Arbeitsvertrag) und um Erlaubnis zu bitten, ob man dies nebe´n dem normalen Job machen darf. Außerdem ist ein sogenannter Zweitjob mit der Steuerklasse 6 zu versteuern und da bleibt kaum noch etwas am Ende übrig. Der Hauptarbeitgeber hat aber eben auch das Recht, diesen Nebenjob zu verbieten, wenn es sich negativ auf die zu leistende Arbeit auswirkt.

Hallo Kollege, es hat früher Ausnahmen wie zb. in Gaststätten, bei der Feuerwehr usw.gegeben, aber der Europäische Gerichtshof hat auch bei einen Feuerwehrmann entschieden, das nicht 54 Stunden, sondern nur 48 Stunden erlaubt sind

Hi,
also die regelarbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag darf nur unter bestimmten vorraussetzungen übertretten werden. Eine tägliche Ruhezeit von 11h MUSS eingehalten werden. Werktage sind von Mo-Sa. Die Ausführung einer Nebentätigkeit, darf nur ausgeübt werden, wenn die Vollzeitstelle nicht beeinträchtigt wird. Wenn deine Freundin von Montag bis Freitag 40h arbeitet, darf sie in ihrem Nebenjob 8h/Woche arbeiten. Da dies anscheinend nicht der Fall ist, sollte sie bedenken: Eine Strafe bekommt nur der Arbeitgeber durch die Berufsgenossenschaft, allerdings sollte deine Freundin umfallen, oder einen Unfall während der Arbeitszeit haben, zahlt weder die Krankenkasse noch die Berufsgenossenschaft…das heißt sie muss alles selbst bezahlen…das sollte sie bedenken, da sie Kinder hat. Ich hoffe ich habe geholfen.

Greetz Nordi

Hall

Hallo,
hier gilt das Arbeitszeitgesetz mit den §§ 3,4 und 5.
Wohlgemerkt, es handelt sich hierbei um ein Gesetz und ist nicht verhandelbar für den Arbeitgeber, aber auch nicht für den Arbeitnehmer (siehe unten).
Mit freundlichen Grüßen
J.D.

Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
§ 3
Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§ 4
Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit
von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden
insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15
Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause
beschäftigt werden.

§ 5
Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von
mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und
Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die
nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Hallo jarmila5076
Nach Deinem Schreiben hat Deine Freundin 2 Jobs. Einen Nebenjob und einen Hauptjob. Wieso soll ein AG einem MA Freizeit geben, wenn der MA sich selber die Freizeit durch einen Nebenjob nimmt. Deine Freundin muss Acht geben, dass nicht eine Abmahnung oder Kündigung vom AG ausgesprochen wird, wenn sie müde in Ihrem Hauptjob ist. Das Wochenende sollte der AN dazu verwenden, seine Batterien wieder aufzuladen. Deine Freundin soll in ihren Arbeitvertrag nachsehen, was über Nebentätigkeit vereinbart ist.
Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag vorgeschrieben ist, dass sie ihren Arbeitgeber vor der Aufnahme einer Nebentätigkeit informieren oder eine Genehmigung einholen muss, sollte sie dieser Informationspflicht auch tunlichst nachkommen. Wenn Deine Freundin nur den Konsum erhöhen will, ist das ihre Sache. Arbeitsrechtlich den AG für das Verhalten deiner Freundin verantwortlich zu machen, ist doch wohl ein Scherz.
Wenn das Schule macht, wird der Freizeitsportler demnächst auch mehr Freizeit verlangen, weil er soviel trainieren muss. Deine Freundin muss ihren Lebensstiel eben an ihr Gehalt anpassen. Ich möchte auch manches haben, aber das Budget reicht dafür nicht. Das heißt, wenn ich etwas unbedingt haben will, sparen.

Ricko