gesetzt den Fall, man erhält ungefragt und unbestellt eine werthaltige Sendung per Paket zugeschickt, dann muß man wohl den Absender nur davon unterrichten, daß man das Paket zur Wiederabholung bereit hält.
Wie lange muß man das den bereithalten? An wann darf man es wegwerfen?
schau doch nochmal im Archiv nach, ich bin mir ziemlich sicher, dass die Antworten auf diese Frage jedes Mal lauteten: Was man unaufgefordert zugeschickt bekommt, muss man weder aufheben, noch zurück schicken. Warenproben oder sowas darf man als kostenloses Geschenk betrachten, Rechnungen bezahlen muss man nicht.
Immer unter der Voraussetzung, man hat das nicht angefordert.