Hallo,
ich hab da mal eine Frage. Wie lange darf ein Roller in einer Prakbucht an einer öffentlichen Straße mit gültigem Versicherungskennzeichen parken?
Laut Auskunft der Polizei ist das egal wie lange der da steht. Es gäbe da keine zeitliche Begrenzung. Jetzt wurde aber der Roller von der Gemeinde entfernt, weil er da 4 Monate stand. Dürfen die das überhaupt. Wer hat Recht?
Bei Anhängern weiß ich, daß es nicht länger als 2 Wochen sein darf.
solange wie der Roller ein gültiges Kennzeichen/ Versicherungskennzeichen besitzt, darf er im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden.
Ist die Parkbucht für einen bestimmten Zeitraum als Halteverbotsstrecke ausgewiesen ( Baustelle, Umzug usw. ), sollte man das Fahrzeug für diesen Zeitraum auch aus dem Bereich herausnehmen und nach einer anderen Parkmöglichkeit Ausschau halten.
Dient der Roller als Werbeträger, kann eine Aufforderung der Kommune zur Beseitigung erfolgen. Kommt der Eigentümer der Aufforderung nicht nach, wird in einem zumeist angemessenen Zeitraum der Werbeträger durch die Kommune kostenpflichtig entfernt.