Wie lange Sanktionen nach Arbeitsaufnahme

Hallo,

habe vom Jobjenter eine Sanktion für 3 Monate bekommen. Jetzt besteht die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme. Das Jobcenter schreibt mir, das die Sanktion nicht verfällt, auch wenn ich innerhalb der 3 Moante eine Arbeit aufnehme. Die restliche Sanktion würde bei erneuter Hartz IV Leistung mit angerechnet werden. Wie lange muß ich arbeiten, damit die Sanktion nicht mehr gültig ist. Oder kann die Sanktion über mehrere Jahre aufrecht erhalten werden. LG Alf1964

Hallo, wenn es bereits zu Sanktionen kommt, entfallen die m.K. nach nicht. Hast Du Arbeit und wirst wieder Hartz4-Empfänger, verfällt das wohl leider nicht.

Ist das denn ein befristeter Job? Ansonsten wäre ich doch froh eine Arbeit zu bekommen und würde nicht überlegen, wie lange ich arbeiten muss, damit die Sanktionen verfallen. Die Frage kann ich auch leider nicht beantworten, da ich von so einem Fall noch nicht gehört habe. Tut mir leid. Aber die Sachbearbeiter der ARGE müssen eigentlich Auskunft geben können, wie lange das mit den Sanktionen aufrechterhalten werden darf.

Hallo, tut mir leid darüber weiß ich nichts, ich könnte mir aber vorstellen, das ie sich das ewig merken ( so wie Behörden sind)

Hallo,

habe vom Jobjenter eine Sanktion für 3 Monate bekommen. Jetzt
besteht die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme. Das Jobcenter
schreibt mir, das die Sanktion nicht verfällt, auch wenn ich
innerhalb der 3 Moante eine Arbeit aufnehme. Die restliche
Sanktion würde bei erneuter Hartz IV Leistung mit angerechnet
werden. Wie lange muß ich arbeiten, damit die Sanktion nicht
mehr gültig ist. Oder kann die Sanktion über mehrere Jahre
aufrecht erhalten werden. LG Alf1964

Hallo Alf,

um die Frage beantworten zu können, muss ich wissen, warum die die 3monatige Sperre bekommen hast.

Hallo,

ich muß dir sagen, sowas habe ich wirklich noch nie gehört, obwohl ich dem Hiob-Center alles zutraue.

Aber in der Tat mußt du 1 Jahr arbeiten, bis es verjährt ist, hat mir gerade ein Bekannter erzählt, dem mal wieder eine Sanktion droht.

LG

Martin

Hallo Deern50,

ich habe die Sanktion bekommen, weil ich eine „Zumutbare Arbeit“ im September 2010 abgelehnt hatte. Anhörungescheid und Erklärung habe ich im Oktober 2010 schrifrlich eingereicht. Erneute Rechtsbelehrung erfolgte am 19.01.2011 und jetzt im März die Sanktion für 3 Monate.
Will eigentlich nur wissen, wenn ich eventuell ab Mai eine Arbeit bekomme, wie lange die Sanktion aufrecht erhalten werden kann (Jahre, Monate u.s.w.)
LG Alf1964

Hallo Alf,

um die Frage beantworten zu können, muss ich wissen, warum die
die 3monatige Sperre bekommen hast.

tut mir leid, da kann ich auch nicht helfen

Hallo Martin,

ich weiß das ich mindestens ein jahr arbeiten muß, um erst einmal wieder Anspruch als ALG I für 6 Monate zu haben. Aber wie lange das das Jobcenter die Sanktion aufrecht erhalten (Jahre Monate u.s.w.)
LG Alf1964

Hallo,

tut mir leid aber mit der Materie kenne ich mich leider nicht aus.

Gruß
chrissixyz

Hallo,

Das Jobcenter
schreibt mir, das die Sanktion nicht verfällt, auch wenn ich
innerhalb der 3 Moante eine Arbeit aufnehme. Die restliche
Sanktion würde bei erneuter Hartz IV Leistung mit angerechnet
werden. Wie lange muß ich arbeiten, damit die Sanktion nicht
mehr gültig ist. Oder kann die Sanktion über mehrere Jahre
aufrecht erhalten werden. LG Alf1964

Nochmal: DU MUSST 1 JAHR ARBEITEN, BIS DIE SANKTION VERJÄHRT IST. Das war doch deine Frage, :wink:)).

Hallo,
grundsätzlich muss die Behörde, wenn sie eine Sanktion ausspricht, dies mit einem Bescheid tun. Dieser Bescheid läuft, so die Sanktion über den vollen Zeitraum ausgesprochen wird, drei Monate. Hier ist es egal, ob in dieser Zeit Hartz IV tatsächlich bezogen wird. Nach Ablauf des Zeitraumes ist die Sanktion beendet. Stellt nun der Sanktionierte einen neuen Antrag und wird innerhalb eines Jahres, nach Ablauf des Sanktionszeitraumes für den gleichen Tatbestand wieder sanktioniert, so summiert sich die Höhe der Sanktion. Beispiel: Sanktionszeitraum 01.04.11 bis 30.06.11 (30% wg. Verweigerung Arbeitsaufnahme) so ist die Sanktion ab 01.07.11 nicht mehr Bestandteil, sollte dann ein Neuantrag gestellt werden. Ist der Neuantrag nun ab 01.07.11 bewilligt und der Antragsteller erhält nun im November 2011 ein Arbeitsplatzangebot, was er ablehnt, so kann er, da die Jahresfrist ja erst am 30.06.12 abgelaufen wäre, für den Zeitraum z.B. dann 01.12.11 bis 28.02.12 um 60% und nicht wie ursprünglich um 30% sanktioniert werden. Sollte in der Jahresfrist ein drittes Mal wg. Nichtaufnahme/ Antritt der Arbeit sanktioniert werden, so beliefe sich die Sanktion dann auf 90%. Bei der vierten Sanktion droht die Einstellung der Leistungen, da ja dann die 100% Sanktion überschritten wäre. Wie gesagt. Es ist immer die Jahresfrist ab Beginn der ersten Sanktion zu beachten.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Gruß
flottebiene

Hallo Alf

meine Erkenntnis ist, das dieses unterschiedlich gehandhabt wird, sogar noch innerhalb der Ämter.
Mein Tip, lege gegen die Sanktion Widerspruch ein.

Gruß

hallo Alf1964,
Dies ist eine sehr komplezierte Frage, mit sowas war ich auch noch nicht in Konflikt geraten.
Ich würde dich bitten in deinem Wohnbezirk eine kostenlose Rechtsbereatung mit deinem jetzigem HartzIV Bescheid und dem Saktionsbescheid einmal vorzusprechen. Die können dir da bestimmt mehr helfen wie ich.
Ich hoffe mit dem Rat ist dir ein wenig geholfen,
ansonsten kann ich dir nicht weiter helfen.
LG Qualle2008 (Carola)

Hallo Alf,

also das mit den sperrzeitenn ist so eine sache…im gesetz steht, dass man eine zumutbare arbeit eigentlich nicht ablehnen darf und das daraus Saktionen entstehen. 3 monate ist der regelfall es kommt da nur auf die Höhe an ob 10% oder 30 % oder 100 %.

wenn ich es noch im kopf habe hast du demnächst wieder arbeit? da gebe ich dir doch mal einen tipp…

du hast das recht in deine eingliederungsvereinbarung dinge eintragen zu lassen, die das jobcenter verpflichtet dir zusatzleistungen zu bewilligen…

da gibt es zum beispiel folgendes… bitte nicht lachen…

das nennt sich Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit… das heisst nicht anderes als… das Erscheinungsbild anzupassen…

darunter fällt… frisörbesuch, Stilberatung, Bekleidung für das Vorstellungsgespräch, und eine evtl. Zahn/Gebisssanierung wenn die KK nicht für die kosten aufkommt und wenn der Zahnarzt dir bescheinigt, dass das es zur Verbesserung der Gesundheit und Erscheinungsbild dient, um wieder in Arbeit zu kommen. Dieses muss dann gezahlt werden, wenn es in der Eingliederungsvereinbarung steht und zur Anbahnung oder zu einem Arbeitsverhältnis kommt.

nächter Tipp, solltest du dich bereit erklären, auch überregional um arbeit bemühen, kannst du Reisekosten beantragen… da dieses vorher geschehen sein muss auch dieses in die Eingliederungsvereinbarung eintrgen lassen, denn ist es einmal gezahlt worden, brauchst du keinen weiteren antrag auf reisekostenübernahme mehr stellen - es muss dann sofort bewilligt werden.

warum sage ich dir das, ganz einfach… solltest du wieder sanktionen bekommen, werden die sich das genau überlegen, ob sich der verwaltungsaufwand lohnt! wer seine Rechte kennt beim jobcenter ist klar im vorteil!

lg deern50

Wenn es darum geht Geld zu kassieren haben die Jobvcenter ein Gedächtnis wie ein Elefant.

Sorry,
weiß ich nicht. Aber die ARGE wird da auch die Wahrheit sagen. immer nach der gesetzlichen Grundlage fragen…

Eine Sanktion verfällt sobald der Sanktionsgrund wegfällt.
Mit Aufnahme der Arbeit ist die Sache bereits erledigt und der Hinweis es bliebe bei einer Rückkehr zu Hartz IV noch die alte Sanktion bestehen ist schlicht ein Hohn.
DEas sollen die Mitarbeiter der ARGE mal dem Richter auf dem Sozialgericht erzählen.
Mache dir keine Sorgen … so geht das nicht wie die ARGE erzählt.