Hallo Alf,
also das mit den sperrzeitenn ist so eine sache…im gesetz steht, dass man eine zumutbare arbeit eigentlich nicht ablehnen darf und das daraus Saktionen entstehen. 3 monate ist der regelfall es kommt da nur auf die Höhe an ob 10% oder 30 % oder 100 %.
wenn ich es noch im kopf habe hast du demnächst wieder arbeit? da gebe ich dir doch mal einen tipp…
du hast das recht in deine eingliederungsvereinbarung dinge eintragen zu lassen, die das jobcenter verpflichtet dir zusatzleistungen zu bewilligen…
da gibt es zum beispiel folgendes… bitte nicht lachen…
das nennt sich Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit… das heisst nicht anderes als… das Erscheinungsbild anzupassen…
darunter fällt… frisörbesuch, Stilberatung, Bekleidung für das Vorstellungsgespräch, und eine evtl. Zahn/Gebisssanierung wenn die KK nicht für die kosten aufkommt und wenn der Zahnarzt dir bescheinigt, dass das es zur Verbesserung der Gesundheit und Erscheinungsbild dient, um wieder in Arbeit zu kommen. Dieses muss dann gezahlt werden, wenn es in der Eingliederungsvereinbarung steht und zur Anbahnung oder zu einem Arbeitsverhältnis kommt.
nächter Tipp, solltest du dich bereit erklären, auch überregional um arbeit bemühen, kannst du Reisekosten beantragen… da dieses vorher geschehen sein muss auch dieses in die Eingliederungsvereinbarung eintrgen lassen, denn ist es einmal gezahlt worden, brauchst du keinen weiteren antrag auf reisekostenübernahme mehr stellen - es muss dann sofort bewilligt werden.
warum sage ich dir das, ganz einfach… solltest du wieder sanktionen bekommen, werden die sich das genau überlegen, ob sich der verwaltungsaufwand lohnt! wer seine Rechte kennt beim jobcenter ist klar im vorteil!
lg deern50