Aloha, meine Mitbewohnerin hat jetzt mit 25 ihre erste Ausbildung
angefangen. Sie hat noch nichts vom Amt gehört ob sie Wohngeld, Bafög
oder sonst was bekommt. Nun ist der Juli nicht mehr weit weg, ihr
Erspartes ist aufgebraucht und sie würde nur das Ausbildungsgehalt
von 350€ Netto haben. Damit kommt sie natürlich nicht weit da ihr
Auto 110€ kostet die Miete schon günstiger von mir gemacht wurde auf
200€ und Nebenkosten sind inkl. Das bedeutet sie hat 40€ für Essen,
Trinken, Benzin und Rauchen kann sie dann auch nicht mehr.
Sie hat die Jahre davor immer gejobt und dabei ein Höchstverdienst
von 1200€ Brutto gehabt. Sind die Eltern in diesem Fall bei ihrer
jetzigen Ausbildung noch Unterhaltspflichtig? Wenn nicht, was würde
ihr denn noch zustehen?
Wäre nett wenn ihr mir eine Antwort mit genauen Informationen oder
Links zum selber lesen geben könntet.
Danke
Hallo,
da die Freundin weder einen Anspruch auf Wohngeld noch auf BaföG hat, sind entsprechende Anträge ziemlich sinnlos und es kann auch nicht mit einer positiven Antwort gerechnet werden.
Si hat maximal Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe und sollte sich schnellstens an das örtliche Amt wenden, um dort einen Antrag zu stellen.
Gruß!
hallo robert ,
also unterhalt kann deine mitbewohnerin nicht mehr geltend machen ,es ist zwar richtig das die eltern zu „barunterhalt“ verpflichtet sind wenn sich das volljährige kind in einer ausbildung befindet …allerding gilt diese frist nur bis zum 25 lebensjahr …da der gesetzgeber davon ausgeht das das die ausbildung direkt oder unmittelbar nach beendigung der schulzeit absolviert wird! daher besteht keine chance unterhalt geltend zu machen!
Bafög - auch hier gibt es keine chance diese beihilfe zu bekommen ,es gibt zwei arten von bafög 1. studentenbafög ,das wird als darlehn gezahlt und und muss nach den studium zurückgezahlt werden ! 2. schülerbafög das muss nicht erstattet werden ,wird auch nur bewilligt wenn man eine schulische ausbildung macht (berufsschule). bafög lohnt sich auch nicht wirklich da der betrag der bewilligte betrag so gering ist -da kann man nicht wirklich viel mit anfangen !
Wohngeld : das würde gehen …es gibt zwei varianten wohngeld zu beantragen 1. der hauptmieter der wohnung in dem falle du ,kannst wohngeld beantragen …dann müsstest du deine mitbewohnerin angeben und sie würde als "haushaltsmitglied"zählen .
2. sie schliesst mit die einen untermietvertrag ab und beantragt für sich alleine wohngeld …das würde aber weniger wohngeld geben und es muss alles (wirklich alles einzeln nachgewiesen werden ,getrennte wohnräume, getrennte strom ,gas und wasserkosten ,usw ) und da das ziemlich kompliziert ist …wäre die erste variante die einfachste und die lukrativste form !
(für die anträge braucht ihr ,hauptantrag ,mietvertrag, nebenkostenabrechnung, arbeitgeberbescheinigung ,vermieterbescheinigung , lohnabrechnungen ab dez.2010 bis jetzt …von euch beiden …wenn ihr die erste form des antrags wählt ) alle vordrucke sind im internet ausdruckbar!
BAB (Berufsausbildungsbeihilfe ) kann deine mitbewohnerin auch beantragen beim jobcenter …diese leistung bekommt man nämlich nur wenn der/die auszubildende nicht mehr im elterlichen haushalt lebt und eine "eigene wohnung"vorweisen kann und wenn kein anspruch auf bafög oder unterhalt mehr besteht… …allerdings kann man die anträge hierfür nicht aus dem internet ausdrucken sonder muss bei jobcenter persönlich vorsprechen -erst dann bekommt man den antrag ausgehändigt
so das sind die möglichkeiten die es gibt ! was das wohngeld angeht …solltest du mit ihr sprechen wie ihr das am dümmsten machen könnt …ich oben ja zwei varianten erklärt …
sollten noch fragen sein ,frag einfach …ich hoffe ich konnt helfen …alles gute und lieben gruss an euch beide nancy
Hallo,
tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte - war krank.
Kann Dir aber zu Deiner Frage auch keine 100%ige Antwort geben. Hoffe, es hat Dir in der Zwischenzeit jemand anders weiter geholfen.
Wünsche Dir viel Glück.
Puddelchen