Liebe/-r Experte/-in,
im April 2009 habe ich einer Umzugsfirma im voraus
einen Geldbetrag übergegeben, den ich aber nicht
zurückbekommen habe, weil sich die Firma angeblich sich
schon im Insolvenzverfahren befand oder es anmelden
wollte.
Ich habe den Mitarbeiter der Firma im September 2009
bei der Polizei wegen Betrug angezeigt.
Im August 2010 war ich als Zeugin in der
Hauptverhandlung. Wenn dort gesagt wird, dass die Firma
wegen Insolvenz zahlungsunfähig sei, muss man doch
annehmen, dass es ein Verfahren gegeben hat.
Ich habe mich als Gläubigerin beim zuständigen
Amtsgericht gemeldet, aber erfahren, dass es kein
Insolvenzverfahren gab, dass ein solches auch nicht
läuft.
Unter www.Insolvenz-Bekanntmachung.de gibt es auch
keinen Eintrag. Wie oder wo kann ich nun als
Gläubigerin melden?
Verjährt sowas?
Vielen Dank
