Hallo,
mein Vater hatte vor über 40 Jahren als Selbstständiger Landwirt Schulden bei einen Tierarzt durch den Kauf von Kühen von ihm gemacht.
Vor sechs Jahren gab es eine Anfrage von dessen Kindern-was mit den Schulden sei. Es wurde bis heute nichts beglichen. Jetzt ist mein Vater verstorben. Sind diese Schulden von den Kindern zu begleichen?
Danke im vorraus.
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Hallo,
vielleicht fragen Sie die Kinder des Tierarztes ja mal ganz naiv, warum sie der Meinung sind, dass die Schulden wirklich und nachweisbar immer noch existieren. Vorausgesetzt, dass die Schulden wirksam tituliert sind, sollten Sie sorgfältig abwägen, ob Sie das Erbe Ihres Vaters antreten. Allerdings ist 40 Jahre eine lange Zeit - und es kann sehr gut zu einer Verjährung gekommen sein. Vorsichtshalber einen Anwalt fragen, bevor Sie das Erbe annehmen.
VG Klaus Marwede
Ja, es sei denn sie schlagen das erbe aus