Im Anstellungsvertrag wurde die Auszahlung des Gehalts zum Monatsende vereinbart. Die Lohnauswertung/Lohnabrechnung sollte wahrscheinlich ebenfalls zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
Heute am 22.02.2010 liegt noch keine Auswertung für den Januar vor. Deswegen kann man die Richtigkeit der Gehaltsabrechnung nicht prüfen (sie scheint fehlerhaft zu sein).
Ein Brief mit der Bitte um die Übersendung der Unterlagen wurde schon geschrieben.
Gibt es in sollchen Fällen bestimmten Fristen?