Wie lange sollte man als Privatperson Strom-, Telefon-, Nebenkostenabrechnungen etc. aufheben?
Gibt es da „Richtlinien“ o.ä?
Stehe kurz vor nem Umzug und wollte wissen, ob ich Rechnungen aus den Jahren 2005/2006 bedenkenlos entsorgen kann 
Wie lange sollte man als Privatperson Strom-, Telefon-,
Nebenkostenabrechnungen etc. aufheben?
Gibt es da „Richtlinien“ o.ä?
Stehe kurz vor nem Umzug und wollte wissen, ob ich Rechnungen
aus den Jahren 2005/2006 bedenkenlos entsorgen kann
Hallo eddieVH,
die von Ihnen hier genannten Rechnungen haben eine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach Erhalt.
Sie können diese Rechnungen daher von 2005/06 entsorgen.
Herzliche Grüße und Frohe Weihnachten
sendet und wünscht Ihnen
Heinz Brassel
Hallo eddiVH,
Nebenkostenabrechnungen 3 Jahre. Bei den anderen Rechnungen bin ich unsicher ob 7 Jahre oder wesentlich kürzer.
Beste Grüße
Kocki
Wie lange sollte man als Privatperson Strom-, Telefon-,
Nebenkostenabrechnungen etc. aufheben?
Gibt es da „Richtlinien“ o.ä?
Stehe kurz vor nem Umzug und wollte wissen, ob ich Rechnungen
aus den Jahren 2005/2006 bedenkenlos entsorgen kann
Hallo,
es gibt keine Richtlinien für die Aufbewahrung von privaten Rechnungen. Aber um sicher zu gehen, dass Nachforderungen oder Doppelforderungen ausgeschlossen sind bzw. die Zahlung nachgewiesen werden kann, wie zum Beispiel die nochmalige Zahlungsaufforderung eines Insolvenzverwalters oder durch die Übernahme eines neuen Eigentümers, Fehlbuchungen oder Korrekturen, so sollten die Rechnungen ggfs. mit den Kontoauszügen (Zahlungsausgang) mind. 1 Jahr bis zu 3 Jahren aufbewahrt werden (Verjährung bzw. Einrede der Verjährung) aufbewahrt werden, sollten sie nicht zu anderen Zwecken benötigt werden und ggfs. andere Fristen gelten.
Freundliche Grüße,
Hallo eddieVH,
Schau mal hier:
http://www.buero-sortierdienst.de/aufbewahrungsfrist…
Da steht alles drin.
Google hilft weiter!!!
Gruß
Mary
Wie lange sollte man als Privatperson Strom-, Telefon-,
Nebenkostenabrechnungen etc. aufheben?
Gibt es da „Richtlinien“ o.ä?
Stehe kurz vor nem Umzug und wollte wissen, ob ich Rechnungen
aus den Jahren 2005/2006 bedenkenlos entsorgen kann
weiß ich nicht. Ich würdde rechnungeen, bei denen es um größere Beträge geht, aufheben. Oder wenn sich daraus eine Garantie ergibt.
Gruß, Sabine
Kontoauszüge, Rechnungen etc. 3 Jahre, weil üblicher Verjährungszeitraum für Ansprüche, Forderungen etc.
Sonderregelung für Sachen, die mit Steuern oder auch Grundstücken zu tun haben … (Finanzamt 10 Hauskauf Verträge 30 Jahre)
Hallo,
da bin ich der „falsche Experte“.
Fragen Sie bitet einen Steuerberater.
Viele Grüße
Stefan_1962
Wie lange sollte man als Privatperson Strom-, Telefon-,
Nebenkostenabrechnungen etc. aufheben?
Gibt es da „Richtlinien“ o.ä?
Stehe kurz vor nem Umzug und wollte wissen, ob ich Rechnungen
aus den Jahren 2005/2006 bedenkenlos entsorgen kann