Wie lange speichert das Arbeitsamt Daten?

Hallo,

anfang 2005 war ich Ausbildungssuchend und wollte mich bei der Arbeitsagentur (bei meinem Berufsberater) nach einer Fördermaßnahme erkundigen.
Da ich zuvor eine Ausbildung abgebrochen hatte, schickte mir der Berufsberater zur Arbeitsamt-Psychologin und zur Amtsärztin des Arbeitsamtes, bei dieser mußte ich auch eine Bewilligung unterschreiben dass sie Auskunft bei meinem Hausarzt einholen kann, was sie auch tat.

Nun würde mich interessieren wie lange diese Daten, speziell die der Amtsärztin, nun bei der Arbeitsagentur gespeichert werden,

und ob mein Berater/Agend der Arge automatisch darauf Zugriff hat bzw. ob diese Daten vielleicht sogar direkt bei ihm im Computer erscheinen.

Manch ein ärztlicher Befund von damals spielt heute gar keine Rolle mehr, würde mir aber bei Förderungen etc. möglicherweise im Weg stehen. (Nach dem Motto „da war doch schonmal was…“)

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?

Ganz lieben Dank,

Barbara

Es gilt immer der aktuelle Gesundheitszustand für Vermittlungen in Arbeit.

Hallo,

und ob mein Berater/Agend der Arge automatisch darauf Zugriff
hat bzw. ob diese Daten vielleicht sogar direkt bei ihm im
Computer erscheinen.

Nein. Ärzte und Psychologen der AA unterliegen derselben Schweigepflicht wie im übrigen Leben. Kein Vermittler und Berater bzw. hat Zugriff auf das Archivierungssystem des Ärztlichen und Psychologischen Dienstes. Sie erhalten lediglich die Begutachtung, wo z.B. drinsteht: kann nicht schwer heben.

Manch ein ärztlicher Befund von damals spielt heute gar keine
Rolle mehr,

Richtig. Deshalb wird auch kein Arzt seine knapp bemessene Zeit damit vertun, das alte Zeug von damals lesen zu wollen.

würde mir aber bei Förderungen etc. möglicherweise
im Weg stehen. (Nach dem Motto „da war doch schonmal was…“)

Bei einer Förderung ist doch nur die aktuelle Situation von Bedeutung.

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?

Hoffe, es ist gelungen.

Schönen Tag
Otto

Vielen lieben Dank euch beiden!

Der Berater hat damals also nur ein Art Fazit/Einschätzung der Ärztin und der Psychologin bekommen, keine genauen Diagnosen etc.

Wisst ihr wie lange diese Einschätzung die der Berater (das war damals noch der Berufsberater für Schüler und Auszubildene, ich war noch unter 25, heute würde ich zu einem ganz anderen Berater der Arge gehen) bei ihm auf dem Computer bzw. im System gespeichert wird, so dass auch der neue Berater/Agend der Arge darauf Zugriff hat?

Lieben Dank nochmal,

Barbara

Hallo,

Wisst ihr wie lange diese Einschätzung die der Berater (das
war damals noch der Berufsberater für Schüler und
Auszubildene, ich war noch unter 25, heute würde ich zu einem
ganz anderen Berater der Arge gehen) bei ihm auf dem Computer
bzw. im System gespeichert wird, so dass auch der neue
Berater/Agend der Arge darauf Zugriff hat?

Da noch kein Insider geantwortet hat, nun meine Annahme: Die Daten sind nach dieser Zeit noch gespeichert und der „neue“ Berater hat darauf Zugriff, was auch sinnvoll ist. Wer es sicher wissen möchte, kann Akteneinsicht verlangen.

Gruß
Otto