Wie lange steht Kindesunterhalt zu?

Mein Sohn 21 jahre alt,hat seine Ausbildung als
Metallbaufachwerker abgeschlossen,u.bekamm bis dato
Unterhalt v.seinem Vater.
Er möchte nun den Gesellen anhängen,also weiterlernen…hat er dann noch Anspruch auf Unterhalt???
Danke im Vorraus
Lg Rosy

Hallo

das ist grundsätzlich ein Grenzfall, da die Eltern die „Erste“ Ausbildung unterstützen müssen.

Was eine erste Ausbildung ist, ist im Einzelfall manchmal etwas unklar.

Wenn er eine Berufsausbildung abgeschlosen hat, wird eine weitere Ausbildung in der Regel nur dann anerkannt, wenn diese zur ersten Ausbldung bzw. aufbaut.

Beispiel wäre ein Studium Fachrichtung Maschinenbau.

Dié Antwort lautet leider: Kann sein, dass er Anspruch hat, muss aber nicht.

Was beduetet den Gesellen anhängen, wen der doch eine Ausbildung abgeschlossen hat?

Gruß

hallo,

nach der Ausbildung als Metallbaufachwerker…da ist man Geselle!!!oder??
er kann weiter lernen und seinen Meister machen
Unterhalt fällt jetzt weg,da der Vater nur bis zu 1 Ausbildung zahlen muss

lisa

hallo,
sorry, da hab ich leider überhaupt keine ahnung von!
alles gute für dich!

da er ja weiter lernt denk ich schon das unterhalt weiter bestehen bleibt

nein, hat er nicht. Die Ausbildung wurde finanziert, damit hat der Vater seine Pflicht getan. Bei der Ausbildung kann er schon fast alles inbehalten, denn er Sohn darf (ich meine 90 Euro selber halten, der Rest wird durch beide Elternteile geteilt). So war es bei unserem Ältesten jedenfalls. Der bekam vom erstem Ausbildungsjahr an nur noch 50 Euro, im Dritten 20 Euro.

  1. Ausbildung wird / muss unterstützt werden. Danach ist Schluss.
    LG
    Andi

Hallo,
weiss ich nicht so genau.Sorry

Hallo Rosy,

bis zum 25ten und höchstens 27ten Lebensjahr (Studium). Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach eurem Gehalt.

Mfg
Angela06

Hallo
21 ist so ne magische grenze!!
Aber ich denke Er verdient ja auch sein eigenes Geld!!Kommt jetzt drauf an wieviel und ob Er seine eigene Wohnung hat da könnte,wenn er zu wenig hat eventuell ein Unterhalts Anspruch bestehen !!!
Werd mal sehen ob ich da was rauskriege und meld mich dann nochmal!!
LG Sandy

Hallo nochmal also ich finde im Internet Tabellen die sagen bis 25 Jahre wenn Er sich in der Ausbildung befindet!!!Jetzt kommt es natürlich auf sein Verdienst an und die umstände !!! Mal eventuell beim zuständigen Jugendamt nachfragen!!!Hoffe ich konnte ein wenig helfen!!!
LG Sandy

Hallo, wenn er noch nicht vollumfänglich fertig ist mit seiner Ausbildung kann er weiterhin Unterhalt von seinem Vater verlangen. Ein Studium hätte ja auch länger gedauert.

LG Anne

Hallo,

wenn ihr Sohn seine Ausbildung abgeschlossen hat, dann hat der die Gesellenprüfung abgelegt. Er kann im Anschluss einen Ausbildung zum Meister machen. Dies muss der Vater aber nicht weiter finanzieren. Er ist nur bis zum Ende der ersten Ausbildung verpflichtet Unterhalt zu zahlen.

M.f.G.
Mom61

Hallo Rosy,

leider hat Ihr Sohn dann keinen Anspruch mehr auf Unterhalt des Vaters. Da es in seinem eigenen Ermessen liegt, eine Art Weiterbildung anzustreben.

Der Unterhalt würde nur bei Studiumaufnahme weiter gezahlt werden und endet in diesem Fall mit der abgeschlossenen Ausbildung.

Viele Grüße
Y.Dosse

hallo, grundsätzlich gilt die unterhaltspficht bis zu ersten abgeschlossenen ausbildung. wenn eine fachlich und logische zusatzausbildung angehängt wird, kann eine weitere unterhaltsverpflichtung bestehen. diese muss aber entsprechend eingeklagt werden.

Mein Sohn 21 jahre alt,hat seine Ausbildung als

Metallbaufachwerker abgeschlossen,u.bekamm bis dato
Unterhalt v.seinem Vater.
Er möchte nun den Gesellen anhängen,also weiterlernen…hat er
dann noch Anspruch auf Unterhalt???
Danke im Vorraus
Lg Rosy

Nein Da er selber Geld verdient kann er für sich selber Sorgen.Außer er wird Arbeitslos.