Wie lange unterhaltspflichtig ?

Hallo liebe Gemeinde…

wie lange gelten Kinder als unterhaltspflichtig, wenn
a) das Kind zum Grundwehrdienst einberufen wird
b) das Kind den Zivildienst macht
c) das Kind ein freiwilliges soziales Jahr macht ?

Von Ausbildung / Studium ganz zu schweigen.

Wer kennt die Regelungen ?

best regards

goldfinger

Hallo goldfinger,

wie lange gelten Kinder als unterhaltspflichtig,

meinst Du etwa unterhaltsberechtigt? Unterhaltspflichtig (d.h. verpflichtet zum Unterhalt) sind Kinder ihren Eltern gegenüber, wenn sie verdienen und die Eltern ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können.

Unterhaltsberechtigt sind Kinder

wenn
a) das Kind zum Grundwehrdienst einberufen wird
b) das Kind den Zivildienst macht
c) das Kind ein freiwilliges soziales Jahr macht ?

in Abhängigkeit von den zu diesen Zeiten erhaltenen Zahlungen. Wenn da ein gewisser Betrag überschritten ist, dann kann es schon sein, dass die Unterhaltsberechtigung ruht,

Von Ausbildung / Studium ganz zu schweigen.

aber zu diesem Zwecke wieder aufleben kann.

Aus Deiner Frage geht leider nicht hervor, was Du genau wissen möchtest, daher will ich hier meine Kenntnisse (als derzeit nicht mehr unterhaltspflichtige Mutter) nicht ausbreiten.

Gruß, Karin

Hallo Karin,
danke für die schnelle Antwort !
Thema ist, das sich ein Elternteil in der privaten Insolvenz befindet und sich dessen Nettoeinkommen nach der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen richtet.Also, je mehr Kids - desto höher der Freibetrag.Und da wäre es schon wichtig, wie lange die Kinder als unterhaltspflichtige Personen gelten.

Falls du auch dazu `nen Tip hättest…

LG
goldfinger

Und da wäre es schon wichtig, wie
lange die Kinder als unterhalts_pflichtige_ Personen gelten.

du meinst aber auch hier wieder unterhalts berechtigt , oder?

gruß
ann

huhu gold.

Kinder sind unterhaltsberechtigt, bis sie 27 Jahre alt sind und die erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben.

Wenn sie die erste BAB haben, sind sie nciht mehr unterhaltsberechtigt. Wenn der insolvente Elternteil sich sicher sein möchte, sollte er mal einen Anwalt die Sache durchrechnen lassen. Das dürfte das sicherste sein.

Nur sollte dieser Elternteil sich auhc überlegen, dass das Kind das Geld evtl auch sehr dringend nötig haben könnte, denn in dem Alter muss man schonmal jeden Cent rumdrehen. Der Unterhalt des Kindes geht meines wissens nach dem Selbeterhalt und vor allem anderen (was die Berechnung angeht)

lg, Dany

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Ja, sorry !

natürlich unterhaltsberechtigt.