Wie lange Unterhaltsverpflichtet

Hallo zusammen,

angenommen folgendes ist passiert.

Mann und Frau trennen sich, sie haben zusammen ein Kleinkind.
Der Mann, der schon immer schwere psychische Probleme hatte, dreht daraufhin komplett ab, Jobverlust, Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik und Alkoholentzug sind die Folge.
Er kündigt der Frau an, ihr und dem Kind niemals Unterhalt zu zahlen zu zahlen und lieber Hartz4 zu kassieren, dann müsste Frau nämlich für ihn zahlen.
Vorher hatte er SEHR gut verdient.

Frau beginnt nach der Elternzeit wieder halbtags zu arbeiten. Kümmert sich allein ums Kind. Der Mann taucht garnicht mehr auf und hilft weder im Alltag noch finanziell.
Die Frau erhält also nur ein kleines Gehalt + Kindergeld, kommt aber über die Runden. Unterhalt gibt es keinen.

Nun verlangt der Jobcenter Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Frau. Soweit so gut, zum Unterhalt bezahlen reicht es eh nicht.

Aber wie lange kann der Jobcenter unterhaltstechnisch in diesem Fall auf die Frau zurückgreifen? Die Scheidung steht Mitte des Jahres an.
Irgendwann möchte die Frau ja auch einmal wieder mehr arbeiten, um sich und dem Kind vielleicht auch mal einen Urlaub gönnen zu können und finanziell etwas mehr Luft zu haben, aber wozu sollte sie sich noch mehr Stress machen, wenn das mehr an Geld dann sowieso ans Amt fließt?

Der Mann ist trotz der psychischen Probleme nicht diagnostiziert und somit offiziell gesund.
Also, wie lange nach der Scheidung kann noch auf die Frau zurückgegriffen werden?

Vielen Dank für eure Antworten!
LG

So lange, bis der Mann selber für sich sorgen kann. D.h. wenn er wieder genug verdient. Oder wenn er nochmal heiratet, oder in einer Partnerschaft lebt und seine Lebensgefährtin in der Lage ist für ihn aufzukommen.

Danke für deine Antwort! Aber wie kann das sein?
Unterhaltstechnisch wird einer Mutter zugemutet mit einem Kind ab 3 Jahren ganztags arbeiten zu müssen. Ab da muss der Mann in der Regel keinen Unterhalt mehr für die Frau bezahlen, außer in besonderen Fällen.

Aber sie für ihn, obwohl er selber 2 starke Hände hat und jede Menge Zeit?
Da muss doch auch irgendwann mal Schluss sein?

Wie hoch ist der Selbstbehalt der Frau mit Kind?

Guten Tag,

die Dauer des nachehelichen Unterhalts ist sehr Einzelfall bezogen und unterliegt mehreren Kriterien (Dauer der Ehe, Unterhaltspflichten für Kinder die vorrangig zu behandeln sind uswusw)…
Google spukt auch einiges aus zum Stichwort „nachehelicher Unterhalt“

Da die fiktive Frau ja sicher bei der Scheidung von einem fiktiven Anwalt vertreten wird und dieser alle Fakten kennt…hilft es sicher diesen dazu zu befragen :wink:

Gruß
MG

Hallo,

die Dauer des nachehelichen Unterhalts ist sehr Einzelfall bezogen …
Google spukt auch einiges aus zum Stichwort „nachehelicher Unterhalt“

In Anbetracht der Tatsache, dass selbst alleinerziehenden Müttern mit 3-jährigen Kindern betreffs nachehelichem Unterhalt zugemutet werden darf, dass sie ganztags arbeiten, dann darf das wohl auch von einem gesunden Mann verlangt werden, der sich um keinerlei Kinder kümmert. Oder nicht?

Viele Grüße

1 Like

Hallo,

Guten Morgen,

die Dauer des nachehelichen Unterhalts ist sehr Einzelfall bezogen …
Google spukt auch einiges aus zum Stichwort „nachehelicher Unterhalt“

In Anbetracht der Tatsache, dass selbst alleinerziehenden
Müttern mit 3-jährigen Kindern betreffs nachehelichem
Unterhalt zugemutet werden darf, dass sie ganztags arbeiten,
dann darf das wohl auch von einem gesunden Mann verlangt
werden, der sich um keinerlei Kinder kümmert. Oder nicht?

beim Ursprungposting geht es ja nicht um die moralische Bewertung, sondern um die Frage der Dauer des nachehelichen Unterhalts. Und dieses kann man eben nicht so ad hoc beantworten…
…zu mal im Ursprungspost auch die Rede war von einer Erkrankung des Mannes nach der (durch die) Trennung… letztendlich ist es ja auch egal, ob Männlein oder Weiblein…

…zum Thema Erkrankung und Unterhaltspflicht kann ich nur aus eigener Erfahrung berichten, dass diese bei der Bewertung zur Unterhaltspflicht herangezogen wurde, da meine Scheidung während meines Krankengeldbezugs und laufenden Rentenverfahrens durchgezogen wurde…

Viele Grüße

Viele Grüße zurück :wink:
MG

Hi,

Also, wie lange nach der Scheidung kann noch auf die Frau
zurückgegriffen werden?

nur solange, wie ein Unterhaltsanspruch nach dem BGB besteht. Das sollte im Scheidungsverfahren geklärt werden und anders als früher wird nur in Ausnahmefällen nachehelicher Unterhalt zugesprochen.

Gruß
Ingo