Hallo zusammen,
angenommen folgendes ist passiert.
Mann und Frau trennen sich, sie haben zusammen ein Kleinkind.
Der Mann, der schon immer schwere psychische Probleme hatte, dreht daraufhin komplett ab, Jobverlust, Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik und Alkoholentzug sind die Folge.
Er kündigt der Frau an, ihr und dem Kind niemals Unterhalt zu zahlen zu zahlen und lieber Hartz4 zu kassieren, dann müsste Frau nämlich für ihn zahlen.
Vorher hatte er SEHR gut verdient.
Frau beginnt nach der Elternzeit wieder halbtags zu arbeiten. Kümmert sich allein ums Kind. Der Mann taucht garnicht mehr auf und hilft weder im Alltag noch finanziell.
Die Frau erhält also nur ein kleines Gehalt + Kindergeld, kommt aber über die Runden. Unterhalt gibt es keinen.
Nun verlangt der Jobcenter Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Frau. Soweit so gut, zum Unterhalt bezahlen reicht es eh nicht.
Aber wie lange kann der Jobcenter unterhaltstechnisch in diesem Fall auf die Frau zurückgreifen? Die Scheidung steht Mitte des Jahres an.
Irgendwann möchte die Frau ja auch einmal wieder mehr arbeiten, um sich und dem Kind vielleicht auch mal einen Urlaub gönnen zu können und finanziell etwas mehr Luft zu haben, aber wozu sollte sie sich noch mehr Stress machen, wenn das mehr an Geld dann sowieso ans Amt fließt?
Der Mann ist trotz der psychischen Probleme nicht diagnostiziert und somit offiziell gesund.
Also, wie lange nach der Scheidung kann noch auf die Frau zurückgegriffen werden?
Vielen Dank für eure Antworten!
LG