guten tag,
könnte wer auskunft geben, wie lagen folgende Unterlagen aufgehoben werden müssen?
- Bescheid Einkommenssteuererklärung (vom FA)
1.1.Quittungen der ESE
2.Kontoauszüge
besten dank
guten tag,
könnte wer auskunft geben, wie lagen folgende Unterlagen aufgehoben werden müssen?
besten dank
Hallo,
könnte wer auskunft geben, wie lagen folgende Unterlagen
aufgehoben werden müssen?
- Bescheid Einkommenssteuererklärung (vom FA)
1.1.Quittungen der ESE
Zehn Jahre, dies umfasst auch alle Steuerbelege, die dem Finanzamt vorgelegt oder geltend gemacht wurden.
2.Kontoauszüge
Zehn Jahre, aber wer Sozialleistungen erhält oder etwas erbt sollte alle Nachweise (einschließlich der entsprchenden Kontoauszüge) zwanzig Jahre aufbewahren!
Viele Grüße.
Hallo,
könnte wer auskunft geben, wie lagen folgende Unterlagen
aufgehoben werden müssen?
- Bescheid Einkommenssteuererklärung (vom FA)
m.E. keine Aufbewahrungspflicht, da für die Besteuerung nicht notwendig - sollten dennoch eine zeitlang aufgehoben werden.
1.1.Quittungen der ESE
Was ist ESE?
2.Kontoauszüge
Wenn Sie für die Besteuerung notwendig sind, z.B. als Zahlungsnachweis sind diese gem. § 147 I Nr. 1,4, 4a AO 10 Jahre aufzubewahren.
Aus Gewährleistungsgesichtspunkten gegen die Bank heraus, empfiehlt es sich auch entsprechende Auszügen, Zahlungsbelegen und Kreditunterlagen, sofern diese für Verträge vor dem 01.01.2002 relevant sind, 30 Jahre aufzubewahren.
Gruss akkon
Moin!
- Bescheid Einkommenssteuererklärung (vom FA)
1.1.Quittungen der ESEZehn Jahre, dies umfasst auch alle Steuerbelege, die dem
Finanzamt vorgelegt oder geltend gemacht wurden.
Reicht es nicht, den Einkommenssteuerbescheid aufzuheben? Der ist doch verbindlich und voll rechtsgültig.
Grüße
Schildmann