Wie lange unterlagen aufbewahren

guten tag,

könnte wer auskunft geben, wie lagen folgende Unterlagen aufgehoben werden müssen?

  1. Bescheid Einkommenssteuererklärung (vom FA)
    1.1.Quittungen der ESE
    2.Kontoauszüge

besten dank

Hallo,

könnte wer auskunft geben, wie lagen folgende Unterlagen
aufgehoben werden müssen?

  1. Bescheid Einkommenssteuererklärung (vom FA)
    1.1.Quittungen der ESE

Zehn Jahre, dies umfasst auch alle Steuerbelege, die dem Finanzamt vorgelegt oder geltend gemacht wurden.

2.Kontoauszüge

Zehn Jahre, aber wer Sozialleistungen erhält oder etwas erbt sollte alle Nachweise (einschließlich der entsprchenden Kontoauszüge) zwanzig Jahre aufbewahren!

Viele Grüße.

Hallo,

könnte wer auskunft geben, wie lagen folgende Unterlagen
aufgehoben werden müssen?

  1. Bescheid Einkommenssteuererklärung (vom FA)

m.E. keine Aufbewahrungspflicht, da für die Besteuerung nicht notwendig - sollten dennoch eine zeitlang aufgehoben werden.

1.1.Quittungen der ESE

Was ist ESE?

2.Kontoauszüge

Wenn Sie für die Besteuerung notwendig sind, z.B. als Zahlungsnachweis sind diese gem. § 147 I Nr. 1,4, 4a AO 10 Jahre aufzubewahren.

Aus Gewährleistungsgesichtspunkten gegen die Bank heraus, empfiehlt es sich auch entsprechende Auszügen, Zahlungsbelegen und Kreditunterlagen, sofern diese für Verträge vor dem 01.01.2002 relevant sind, 30 Jahre aufzubewahren.

Gruss akkon

Moin!

  1. Bescheid Einkommenssteuererklärung (vom FA)
    1.1.Quittungen der ESE

Zehn Jahre, dies umfasst auch alle Steuerbelege, die dem
Finanzamt vorgelegt oder geltend gemacht wurden.

Reicht es nicht, den Einkommenssteuerbescheid aufzuheben? Der ist doch verbindlich und voll rechtsgültig.

Grüße

Schildmann