Hallo allerseits,
eine kurze Frage: Zwei Personen haben einen Verkehrsunfall. Unabhängige Personen waren Zeuge. Person A gibt (wegen eindeutiger Verkehrslage) die Schuld am Unfall zu (vor Zeugen und schriftlich). Die Parteien einigen sich, wegen Bagatellschäden, auf private Regulierung. Wenn Person A dieser Abmachung nicht nachkommt, wie lange hat dann Person B Zeit, doch noch rechtliche Schritte (Anzeige) einzuleiten?
Danke für die Hilfe
Gruß Martin
Huhu!
Wenn Person A dieser
Abmachung nicht nachkommt, wie lange hat dann Person B Zeit,
doch noch rechtliche Schritte (Anzeige) einzuleiten?
Weswegen soll B A denn anzeigen wollen? Vorsätzliche Sachbeschädigung? Betrug? Und was soll das bringen?
Kleinere Straftaten verjähren jedenfalls in drei Jahren, ebenso wie zivilrechtliche Ansprüche.
Generell ist aber von solchen „privaten Regelungen“ auf jeden Fall abzusehen, die bringen nichts als Ärger. Wozu bezahlt man denn die versicherung? Es ist für beide Seiten wesentlich angenehmer und sicherer, wenn der Geschädigte über einen Anwalt mit dem Haftpflichtversicherer reguliert, die dem Schädiger daraufhin anbietet, den Schaden zu übernehmen.
Und so ein Schuldanerkenntnis direkt am Unfallort ist auch eine hübsche Bereicherung für die Altpapiertonne, mehr nicht.
Weswegen soll B A denn anzeigen wollen? Vorsätzliche
Sachbeschädigung? Betrug? Und was soll das bringen?
Ich glaube, dass „Anzeige“ hier wie „Klage“ gemeint ist.
Weswegen soll B A denn anzeigen wollen? Vorsätzliche
Sachbeschädigung? Betrug? Und was soll das bringen?
??? Logischerweise um doch noch zu seinem Schadenersatz zu kommen…
Und so ein Schuldanerkenntnis direkt am Unfallort ist auch
eine hübsche Bereicherung für die Altpapiertonne, mehr nicht.
Und das heisst? Wegen jeder Kleinigkeit die Staatsgewalt zu Hilfe rufen?
Kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein. Die schlagen ja auch u.U. vor sich privat zu einigen. So ein Schuldanerkenntnis kann doch nicht völlig Wirkungsfrei sein, oder??
Gruss Martin
Auch Dir einen guten Abend!
Weswegen soll B A denn anzeigen wollen? Vorsätzliche
Sachbeschädigung? Betrug? Und was soll das bringen?
??? Logischerweise um doch noch zu seinem Schadenersatz zu
kommen…
Ach so. Dazu ist so ein Strafverfahren natürlich bestens geeignet…
Und so ein Schuldanerkenntnis direkt am Unfallort ist auch
eine hübsche Bereicherung für die Altpapiertonne, mehr nicht.
Und das heisst? Wegen jeder Kleinigkeit die Staatsgewalt zu
Hilfe rufen?
Und wieder ein Irrtum. Die Polizei kann auch nicht feststellen, wer welchen Verschuldensanteil zu tragen hat.
So ein
Schuldanerkenntnis kann doch nicht völlig Wirkungsfrei sein,
oder??
So ein Unfall ist eine Ausnahmesituation. Da sagt und schreibt man Dinge, deren Bedeutung und Tragweite man gar nicht richtig abschätzen kann. Kein Gericht der Welt gibt etwas darauf, wenn ein nervöser Unfallbeteiligter „Ich war schuld“ kritzelt.
Hallo allerseits,
Hallo auch,
eine kurze Frage: Zwei Personen haben einen Verkehrsunfall.
Unabhängige Personen waren Zeuge. Person A gibt (wegen
eindeutiger Verkehrslage) die Schuld am Unfall zu (vor Zeugen
und schriftlich). Die Parteien einigen sich, wegen
Bagatellschäden, auf private Regulierung. Wenn Person A dieser
Abmachung nicht nachkommt, wie lange hat dann Person B Zeit,
doch noch rechtliche Schritte (Anzeige) einzuleiten?
(Geh einfach zu einem Anwalt und ) melde gleichzeitig die Angelegenheit deiner Versicherung, benenne die unabhängigen Zeugen, lege die schriftliche Schuldanerkenntnis dazu.
Fertig.
Danke für die Hilfe
Gruß Martin
Grüße
BW
Äh, hallo erstmal,
genau das war doch gemeint. Dass man nicht Anzeige erstatten muss, um
seinen Schaden ersetzt zu bekommen, sondern dass es reicht, den
Unfall der Versicherung (den Versicherungen) zu melden. Das geht am
besten über einen Anwalt. Wenn die Schuld eindeutig ist, denn
bezahlt die Versicherung Deinen Anwalt gleich mit. Mit Anwalt geht es
such schnell und reibungsloser. Manche Versicherungen ziehren sich
nämlich ein wenig.
D.h., der Geschädigte musst feststellen, welche Versicherung der
Gegner hat und ob der Schaden bereits gemeldet ist. Wenn ja, dann
fragen, warum das so lange dauert. 14 Tage sollten genug sein.
Wenn nein, könnte man davon ausgehen, dass der Gegner hier geschlampt
hat. Dann auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
Schuldanerkenntnis
So ganz für die Tonne ist das nicht, aber das kommt immer darauf an.
Wichtiger sind Zeugen und eben die Unfallsituation.
vE
Richard
1 „Gefällt mir“