Hallo, ich habe wir ziehen demnächst in unsere erste Mietwohnung (bisher im Elternhaus). Den Stromzähler Stand und die Nummer erhalten wir vom Vormieter erst bei Schlüsselübergabe. Wir müssen den Stromanbieter selbst wählen und organisieren, leider haben wir daran nicht gedacht und Übergabe ist schon am 2.7… Wisst Ihr wie lange die Vorlaufzeit brauchen? Steht man dann evtl. eine Weile ohne Strom da?
Hi!
Nein. Es ist sicherlich auch vom Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Nein. Die Versorgung übernimmt so lange der örtliche Grundversorger (oft sind das die Stadtwerke, aber nicht immer).
Gruß
Christa
Hallo bei Auszug des Vormieters sollte er keine Abmeldung sondern eine Ummeldung auf euren Namen mit Zählerstand , Zählernummer und Adresse machen und das war schon alles. Natürlich müsst Ihr noch den neuen Vertrag beim Stromanbieter mit Abschlagszahlungen machen.
viele Grüße noro
Vielleicht möchten sie den Anbieter wechseln, dann nützt die Ummeldung nicht, und ein neuer Vertrag muss sowieso abgeschlossen werden.
Hallo,
das läuft ganz entspannt.
Der Vormieter kann sich „Abmelden“ - muss er aber nicht.
Meldet er sich ab und meldet sich nach einiger Zeit (je nach Anbieter reden wir über Wochen bis Monate) niemand neu an, so wird der Zähler gesperrt.
Das wird also nicht passieren, wenn ihr euch halbwegs zeitnah kümmert!
Wo siehst du die Rechtsgrundlage dafür, dass Mieter A einen Vertrag „für“ Mieter B abschließen darf?
Was für ein Blödsinns-Vorschlag.
Du hast wohl keine eigene Wohnung und/oder Du bist noch nie umgezogen.
Gruß
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Hallo Gudrun und nun zu Deinem Blödsinns-Vorschlag : Ich habe ein Haus gemietet und bin mit fast 70 Jahren schon 4 mal umgezogen und hatte noch nie irgendwelche Probleme mit irgendwelchen Anbietern.
Hi,
der Vormieter wird über diese Frage nicht groß nachdenken. vermute ich mal. Nur mit Abmeldung kann er die monatlichen Abbuchungen stoppen.
So schnell und vor allem ohne Vorwarnung wird nicht gesperrt.
Da gibt es ja auch immer noch eine Hausverwaltung (oder Eigentümer), die Auskunft erteilen kann, ob und an wen neuvermietet ist.
Vernünftige Hausverwaltungen informieren routinemäßig den Grundversorger über Mieterwechsel incl. Übergabe-Zählerstand.
Bei Vattenfall hat das auch schonmal 10 Jahre (i.W. zehn Jahre !!!) gedauert (Wohnung blieb nach Auszug leerstehend).
Gruß
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Hi,
???
Dein Vorschlag war Blödsinn.
Einen Stromzähler kann man nicht ummelden.
Der ist fest mit einer bestimmten Wohnung „verknüft“ und hat somit einen festen, nicht veränderlichen Standort.
Zieht ein Mieter aus, hat er mit diesem Stromzähler nichts mehr zu tun und der bisherige Vertrag endet. Selbst wenn der Mieter bei seinem bisherigen Stromanbieter bleiben möchte, muß er an einem neuen Standort einen neuen Vertrag abschließen.
Anders bei z.B. Telefon. Da kannst Du Dich bei Deinem bisherigen Anbieter bei Umzug ummelden und Deine bisherige Tel.Nummer in die neue Wohnung mitnehmen.
Aber auch da gilt, daß Du das nur für Dich, nicht für einen Dritten, machen kannst.
Gruß
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Hi,
wieso „müssen“?
Du kannst genausogut den Strom von den Stadtwerken nehmen.
Es gibt keine Vorlaufzeit.
Ohne Zählernummer und ohne Zählerstand kannst Du keinen Stromlieferungs-Vertrag abschließen.
Nutze einfach die Zeit bis zum 02.07., um Dir einen Anbieter auszusuchen, mehr geht bis dahin nicht.
Den Zählerstand check bitte selbst und der soll auch ins Wohnungsübergabe-Protokoll reingeschrieben werden.
Wenn es kein Protokoll gibt, dann mach ein Foto vom Zähler.
Das wird beim Einzug nicht der Fall sein. Die Stadtwerke als Grundversorger liefern immer - erstmal auch ohne Vertrag.
Das Anmelden halt nicht vergessen.
Gruß
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Es ist schlimm wenn man nicht versteht oder verstehen will um was es geht.
Da bin ich doch ganz Deiner Meinung.
Und besonders schlimm finde ich, wenn man einem „Anfänger“ ( = erste eigene Wohnung) einen solchen Tipp gibt, der in der Realität schlichtweg nicht durchführbar ist.
Hi,
ich finde, der Thread ist in diesem Brett völlig deplaziert.
Würde mE viiiel besser in Mietrecht passen.
Magst Dich opfern und verschieben?
Falls nicht, richtet sich mein Vorschlag an @www_Community_Management
Gruß
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Vielen Dank für die vielen Antworten!
Ich glaube, dass wir das schon verstehen.
Du hast eine „Ummeldung“ vorgeschlagen, bei der der Altmieter dem Netzbetreiber den Auszug mitteilt und den Namen des neuen Mieters dem Anbieter als neuen Vetragspartner mitteilt.
Nun ist es so, dass einige Netzbetreiber tatsächlich bei den Abmeldeformularen ein Feld haben „Wenn Sie den Namen des Nachmieters kennen, teilen Sie ihn uns bitte mit: … …“ - das ist aber erstens problematisch (Datenschutz) und entfacht zweitens keinerlei Rechtswirkung.
Es ist niemals (NIE) eine „Ummeldung auf den Namen des Nachmieters“, das ist rechtlich ganz und gar unmöglich.
Es ist eine Abmeldung mit einem unverbindlichen Hinweis, wer eventuell der Nachmieter sein kann.