Hallo,
ich wohen in einer Mietwohnung die einer Eigentümerwohngemeinschaft gehört und wollte wissen (da ich nun
meine Wohnung gekündigt habe) wie lange ich auf die Heizkostenabrechnung warten muss und ob ich die Möglichkeit habe
z.B. die letzte Miete einzubehalten (als Druckmittel)
die Heizkostenabrechnung kann erst zum Jahresende bei einem entsprechendne Zeitraum erstellt werden, so dass vor Mitte März 2003 wohl keine Abrechnung ergeht. Hierzu kann der Vermieter sogar einen Teil der Kaution einbehalten, wenn er mit Nachforderungen rechnet.
Mit Druck „eine Monatsmiete“ nicht zu zahlen geht nichts. Im Gegenteil, der Vermieter kann die Monatsmiete einklagen und Du wirst jeden Prozess verlieren oder bei einem Mahnbescheid die Kosten zusätzlich tragen müssen.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
es geht um die Abrechnung für 2001 die immer noch nicht da ist.
Gibt es dafür aber einen gestzlichen Zeitraum ?
Ich glaube schon denn da war was im TV letztens darüber.
das neue Mietrecht ist am 01.09.2001 in Kraft getreten. Das neue Mietrecht mit der Verjährung nach einem Jahr - sofern nicht Gründe dagegen sprechen, dass die Abrechnung nach einem Jahr nicht erstellt werden kann - gilt hier bei Dir noch nicht. Denn es ist im Gesetz geregelt, dass die neuen Fristen dann laufen, wenn eine Abrechnungsperiode spätestens ab 01.09.2001 begonnen wird. Deine hat sicher vor dem 31.08.2001 begonnen. Somit gilt die alte, vierjährige Verjährung (wobei auch weiterhin nicht sicher ist, ob die Neuregelung hält, wenn sich erstmalig Gerichte mit dieser Frage befassen müssen,
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]