Guten Tag,
Bei mir passierte ein Rohrdurchbruch (genau nach dem Murphy-Gesetz am Freitag abend). Die Leute aus einer Sanitär-firma haben den RDB beseitigt. Seit Montag warten wir auf einen Vertreter aus derVersicherungsfirma, um die Schäden abzuschätzen. Auf Anrufen sagen sie, sie kämen morgen, und es kommt keiner. Aus dem Bruchloch in der Decke zieht es unheimlich (noch ein Murphy-Gesetz, da genau jetzt kalt geworden ist). Wie lange darf die Versicherungsfirma die Visite herauszögern. Was können wir dagegen tun? Vielen Dank im Voraus.
Da kann ich leider nicht weiterhelfen
Hallo Lelja ,
ich denke, das es dafür keine Fristen gibt. Schicke diese Frage doch mal einem Versicherungsfachmann …
Unabhängig davon kann man aber doch einiges machen :
Dazu muss ich aber noch einiges wissen, um mir nicht die Finger wundzutippern …
a) bist du Mieter oder Wohnungseigentümer
b.) war der Rohrbruch in deiner Wohnung , in der Wohnung darüber oder im Allgemeinbereich ( zum Beispiel Dach ) ?
c) wer hat die Reparaturfirma beauftragt ?
Generell würd ich auf jeden Fall mit der Versicherung alles schriftlich … also am besten per E-Mail …machen, ist eh besser nachvollziehbar im Streitfall …
Und dann den jetzigen Zustand am besten fotografieren , evtl Belege der Sanifirma kopieren , also alles sammeln …
… und der Versicherung am besten noch heute anzeigen, das eine Reparatur am Montag erfolgt und sie noch bis dahin Zeit haben , den Schaden zu begutachten .
Auch mit der Versicherung kann man in gewissen Grenzen verhandeln , aber was und wie hängt von den Antworten zu a) bis c) ab …
MfG
Roland
Hallo Roland!
Vielen Dank für die Antwort. Ihren Vorschlägen werde ich folgen.
Erstmal zu den Punkten:
a) Wohnungseigentümer
b) Steigrohr, also gemeinsames Eigentum
c) der Verwalter. Er meint aber, dass man es erst mit der Versicherungsfirma klären muss, und dann die Deckenrenovierung bestellen. Er ärgert sich auch sehr über die Verzögerung der Versicherungsfirma. Uns hilft es aber wenig.
Noch mal vielen Dank.
LG Lelja
sorry, würde bei der SaniFirma noch mal fregen.
gr. Bernd Metzger
Hallo Lelja, wenn der entstandene Schaden eine bestimmte Summe nicht übersteigt, kommt von der Versicherung kein Gutachter raus. Es reicht die Rechnung des Installteurs, Malers usw. Vorausgesetzt die Versicherung wurde sofort mit informiert. Mein Rohrbruch zu Hause am Anfang des Jahres kostete der Versicherung ca. 3000,00 € ohne Gutachter…(kommt allerdings auf die Versicherung an )
Trotzdem schöne Weihnachten und ein gesundes neues Jahr
Gruß Andreas
Da die Versicherung anscheinend überfordert ist, würde ich in dem Fall ihr noch bis zum 22.12. Zeit geben für eine Begutachtung und ihr mitteilen, das für den 23.12.
sie selbst eine Reparatur vornehmen lassen werden und die Rechnung dann der Versicherung weiterleiten werden.
Sollte es dann Probleme geben in der Art, das die Versicherung die Rechnung nicht oder nur teilweise begleichen wollen, so bleibt als wirksames Mittel ein dezenter Hinweis, daß die Verwaltung die Versicherung wechselt oder die Einschaltung der Medien. Dies sollte aber durch den Anwalt der Verwaltung formuliert werden …
Vergessen Sie nicht, auch noch evtl Kosten für Wohnminderung, Mehraufwand an Heizung etc aufzuschlagen. Dies sollten Sie aber mit dem Verwalter abstimmen.
Ich wünsche Ihnen trotzdem Frohe Weihnachten
Roland