wenn jemand Widerspruch eingelegt hat mit Begründung der anhänglichen Verfahren, wie lange kann sowas dann dauern, bis diese Verfahren gerichtlich entschieden sind?
Es geht um die Verjährungsfristen, die im neuen Steuergesetz 2008 ja eigentlich aufgehoben wurden.
wenn jemand Widerspruch eingelegt hat mit Begründung der
anhänglichen Verfahren, wie lange kann sowas dann dauern, bis
diese Verfahren gerichtlich entschieden sind?
Es geht um die Verjährungsfristen, die im neuen Steuergesetz
2008 ja eigentlich aufgehoben wurden.
Hallo Natalie,
damit Du die Belustigung der zwei Herren auch verstehst, ein Verfahren ist anhängig, ausserdem legt man im Steuerrecht Einspruch ein.
Nun zu Deinen Fragen:
Kein Mensch kann sagen, wie lange so etwas dauert. Wenn Themen wie die Entfernungspauschale in der Öffentlichkeit hohe Wellen schlagen, geht es im Regelfall schneller.
Es kommt natürlich auch an wo das Verfahren anhängig ist, erst bei einem Finanzgericht oder schon beim BFH.
Von 2 bis 5 Jahren ist alles möglich.
Ich habe leider keine Ahnung von welchen Verjährungsfristen Du sprichst.
In letzter Zeit wurde die Frist für die Antragsveranlagung abgeschafft und die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung verlängert.
Beides hat aber mit Einspruch und anhängigen Verfahren nur wenig zu tun.