wie lange werden Bilder aus Geldautomaten gespeichert? Weiss das jemand?
Scheinbar wurde die EC-Karte von meiner Mutter kopiert und dann damit unrechtmässig Geld abgehoben. Da sie 6 Wochen bei meiner Schwester in den USA war, ist das nicht aufgefallen. Doch nun ist sie wieder da und stellt fest, dass Geld abgehoben wurde und zwar nicht von ihr. Hat sie nun eigentlich eine Chance, dass der Täter gefasst wird?
Ich gehe mal davon aus, dass diese Information nicht unbedingt dafür gedacht ist, via Internetforen verbreitet zu werden
Tipp: der Kunde hat 40 Tage die Möglichkeit, Einspruch gegen seiner Meinung nach strange Umsätze zu erheben. Viel länger werden die Banken nicht speichern…
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Dieser Tip passt sehr wohl in dieses Forum!
Klar, die betroffene Bank wird wenig über diesen Tip erfreut sein, denn diese Bank hat zusätzliche Arbeit mit der Rückbuchung.
MfG
Ich gehe mal davon aus, dass diese Information nicht unbedingt
dafür gedacht ist, via Internetforen verbreitet zu werden
Tipp: der Kunde hat 40 Tage die Möglichkeit, Einspruch gegen
seiner Meinung nach strange Umsätze zu erheben. Viel länger
werden die Banken nicht speichern…
hast du mal nen link zum Gesestzestext womit die 6 Wochen begründet sind??
Ich gehe mal davon aus, dass diese Information nicht unbedingt
dafür gedacht ist, via Internetforen verbreitet zu werden
Warum gehst Du davon aus?
Tipp: der Kunde hat 40 Tage die Möglichkeit, Einspruch gegen
seiner Meinung nach strange Umsätze zu erheben. Viel länger
werden die Banken nicht speichern…
Also die Quelle für die 40 Tage - vorallem bei einer Behebung vom Geldautomaten - würde mich auch interessieren.
5 Erhebung von Einwendungen
Z 16 (1) Der Kunde hat Erklärungen des
Kreditinstituts, wie z.B. Bestätigungen von ihm
erteilter Aufträge, Anzeigen über deren
Ausführung, Kontoauszüge, Depotaufstellungen,
Rechnungsabschlüsse und sonstige
Abrechnungen aller Art, sowie Sendungen und
Zahlungen des Kreditinstituts auf ihre
Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen
und etwaige Einwendungen unverzüglich zu
erheben.
(2) Gehen dem Kreditinstitut innerhalb von
sechs Wochen keine schriftlichen
Einwendungen zu, so gelten die angeführten
Erklärungen und Leistungen des Kreditinstituts
als genehmigt; das Kreditinstitut wird den
Kunden jeweils bei Beginn der Frist auf diese
Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Hiefür
genügt auch die Information mit einem
Kontoauszug.
Und daraus folgt man hat bis zu 6 Wochen nach Rechnungsabschluss Zeit, weil man dann erst die Kontoauszüge zugestellt bekommt, wenn man sie sich nicht vorher am Automaten gezogen hat.
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Tipp: der Kunde hat 40 Tage die Möglichkeit, Einspruch gegen
seiner Meinung nach strange Umsätze zu erheben. Viel länger
werden die Banken nicht speichern…
Abgesehen davon dass die 40 Tage Bockmist sind… meistens wird eine solche Aufzeichnung viel früher wieder gelöscht. Jeder Tag archivierung verursacht Kosten.
Dieser Tip passt sehr wohl in dieses Forum!
Klar, die betroffene Bank wird wenig über diesen Tip erfreut
sein, denn diese Bank hat zusätzliche Arbeit mit der
Rückbuchung.
Welche Rückbuchung??
Auf welcher Grudlage?
Schiebt der Dieb den Schein zurück in den Automaten?
Man man man… was hier heute wieder an halbwahrheiten verbreitet wird geht auf keine Kuhhaut.
Aber mich würde ja jetzt interessieren, ob Deine Bank Geldbehebungen tatsächlich rückbuchen kann, wenn ein Kunde Einspruch erhebt und ob Eure Überwachungsfilme tatsächlich so lange aufbewahrt werden - ich zweifle beides etwas an. Außerdem ist selbst nach diesen AGBs die Sache mit den 40 Tagen nicht richtig.
Noch dazu sind hauseigene AGBs nicht unbedingt eine gute Quelle, um etwas zu belegen, das für alle Bankkunden (auch solchen im Ausland) gültig, sein soll.