Wie lange werden Daten bei der Polizei gespeichert

hallo!

Wie lange werden persönliche Daten (Adresse, Beruf, ggf. angegebene Telefonnummer) bei der Polizei nach dem Abschluss eines Verfahrens gespeichert? Wie lange dürfen sie gespeichert werden? Wann müssen sie gelöscht werden?
Ist es dabei von Bedeutung, um was für ein Verfahren (OWi, Vergehen, Straftat) es sich gehandelt hat und welchem Ausgang dieses genommen hat (Einstellung, Freispruch, Verurteilung)?
Wie sieht es bei der Vernehmung als Zeuge oder bei der Erstattung einer Anzeige aus? Gelten andere Bestimmungen für die Speicherzeit der Daten, wenn die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht erstattet wurde?

Gruß
peak

Hallo,

es gibt verschiedene Faktoren (u.A. auch das Bundesland, die Tat, personengebundene Hinweise… usw.) die die Löschfrist beeinflussen. Sie kann u.U. erst nach mehr als 10 Jahren ablaufen.

Iru

danke für deine Antwort!
Wo sind die Löschungsfristen geregelt? Wo könnte ich mir die Regelungen also mal durchlesen?

Bundesland? Oder gilt evtl.Bundesrecht?

Es ginge hypothetisch um die bayrische Polizei (und Staatsanwaltschaft und um ein bayrisches Amtsgericht).

Art. 45 Bayerisches PAG (owt)

es scheint sich vorliegend um eine maßnahme der strafverfolgung gehandelt zu haben und nicht der gefahrenabwehr.
naheliegender sind daher die vorschriften der stpo, z.b. §§ 489ff.

Hallo,

damit könntest du richtig liegen. Allerdings ist es gut möglich, dass die aus staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Akten entfernten Daten immer noch aus gefahrenabwehrenden Gründen in den polizeilichen Aktenbeständen gespeichert sind.

Gruss

Iru