Wie lange wird DNS gespeichert?

Hallo

im Zuge der Ermordung des Herrn Moosis haben sie ja den mutmasslichen Mörder per früher mal freiwillig abgegebenen Speichelprobe überführt.
Ist das überhaupt legal? Darf man solche freiwilligen Speichelproben über längere Zeit aufbewahren und dann auch noch verwenden für einen anderen Fall? Ich dachte nicht, aber antscheinend schon.

Wer weiß mehr?

Liebe Grüße

Julia

Hallo Julia,

soweit ich weiss, wurde die Speichelprobe nicht freiwillig abgegeben (wie ja oft von allen Einwohnern einer Region im Rahmen einer Großfahndung), sondern aufgrund einer Verurteilung wegen Vergewaltigung.
In diesen Fällen werden die Speichelproben aufbewahrt.

Liebe Grüße,

Max

Hallo Max,

er wurde nicht verurteilt.

So schauts aus.

Gruß Ivo

Hallo Julia,

im Radio haben sie gesagt, dass die Daten, wenn es nicht zur Verurteilung kommt, nach 2 Jahren gelöscht werden müssen. Wenn das ganze also ein bisschen später passiert wäre, hätte es sein können, dass die Daten weg gewesen wären…

Grüße
Gabi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Max,
freiwillig ist bei einer Großfahndung doch bestimmt nur die erste oder zweite Möglichkeit der Abgabe oder ?
Spätestens bei der 3. Aufforderung steht doch irgendjemand an deiner Seite und hält Händchen…

Gruß Alf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

Hallo Max,
freiwillig ist bei einer Großfahndung doch bestimmt nur die
erste oder zweite Möglichkeit der Abgabe oder ?
Spätestens bei der 3. Aufforderung steht doch irgendjemand an
deiner Seite und hält Händchen…

im Prinzip nicht. Wenn ich das letzte BGH Urteil richtig verstehe, begründet die Testverweigerung der Mutter ja keinen Anfangsverdacht.
Da darf natürlich auch bei mir kein Anfangsverdacht entstehen, wenn ich demnächst eine Speichelprobe mit dem Hinweis auf informationelle Selbstbestimmung verweigere.

Liebe Grüße,

Max

P.S. Das das Ärger gibt weiss ich auch.

1 Like

Datenschutz
Hallo,

ich hatte mich auch gewundert, das die DNA verwendet werden konnt und dachte immer freiwillig abgegebene DNA darf nicht gespeichert oder für andere Fälle verwendet werden. Wenn ich es richtig verstehe ist das auch so. Im Fall Mooshammer handelt es sich nicht um eine freiwillige DNA-Probe aus einem Massentest, sondern um die Probe eines Tatverdächtigen. Anscheinend dürfen die Daten von Tatverdächtigen und Verurteilen gespeichert werden.

Hier zwei links:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx…
http://www.datenschutz-berlin.de/jahresbe/03/teil3.htm

Gruß
Juhe

Details zum aktuellen Fall
Hallo auch,

auch ein Link (mit Auszug):

Bei dem Mordverdächtigen im Fall Moshammer war nur deshalb das
DNA-Muster in BKA-Datenbank gespeichert, weil der Beschuldigte in
einem früheren Ermittlungsverfahren wegen der Vergewaltigung einer
Frau freiwillig eine Speichelprobe abgegeben hatte. Weil das damalige
Verfahren mangels Beweises eingestellt wurde, hätte das DNA-Muster
nach den rechtlichen Bestimmungen demnächst beim BKA wieder gelöscht
werden müssen.

Aus: http://www.glaubeaktuell.net/portal/nachrichten/nach…

Grüße,

Anwar