Ich hoffe, ich bin hier richtig.
Es geht um die Familie meiner Schwägerin.
Ihr Mann ist arbeitslos und Hartz IV Empfänger.
Sie ist zur Zeit in Elternzeit (2. Kind) und möchte das Angebot ihrer Firma annehmen und mit einer Abfindung ausscheiden.
(das das nicht schlau ist, steht ausser Frage. Sie ist aber entschlossen und macht das)
Wir waren bei einem Steuerberater, damit wir die tatsächliche Höhe der Abfindung wissen.
Ihr Mann sollte beim Arbeitsamt nachfragen und kam mit der Aussage: „So etwa ein Jahr würden wir kein Geld bekommen. Bis das Geld eben weg ist“
Ich vermute mal, er hat sich nicht verständlich gemacht…
Es muss doch eine Grundlage geben.
„Bis das Geld weg ist…“
Dann machen sie eben beide einen Führerschein, kaufen sich ein Auto und eine neue Einrichtung… Und verschenken hier und da was in der Familie?
Das kann doch nicht sein, oder?
Wißt ihr, ob es eine Rechnung gibt?
Also z.B. die Netto-Abfindung geteilt durch ihren alten Netto Verdienst.
Und dann hat man x Jahre, die sie allein klarkommen müssen?
Das wäre vielleicht doch noch ein Argument für sie, dass SIE arbeitet geht…
Wäre schön, wenn ihr mir helfen könnt
danke
Mimi
Immer langsam
Hallo Mimi,
mit den beiden Suchbegriffen „Abfindung“ und „Anrechnung“ lassen sich viele Texte finden, in denen sowohl die Anrechung auf ALG und Steuer (!) nachlesen. Über 50-Jährige können dabei die Abfindung über mehrere Jahre abschreiben.
Aber vorsicht! Leider haben sich die Regelungen ab Februar 2006 geändert.
Wenn es bei euch ein Arbeitslosentreff gibt, geht dorthin und lasst euch beraten. Außerdem gibt es natürlich bei Unterhaltsverpflichtungen (Ehepartner + Kinder) höhere Bedürftigkeitssätze.
Vielleicht finden sich in den Links des MAZ einige Fundstellen: http://maz.kla5.de (in ein paar Tagen: http://arbeitslosentreff-mannheim.de).
Gruß
Stefan
Hallo Mimi,
Es muss doch eine Grundlage geben.
Ja die gibt es. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143a.html
MfG
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143a.html
Hier geht es aber um ALG.
Ich glaube, die Frage bezog sich darauf, ob die Familie dann kein ALG 2 mehr bekommt.
Gruß
Nelly
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143a.html
Hier geht es aber um ALG.
Ja richtig, welches ihr - wenn sie vorher versicherungspflichtig tätig war - ja theoretisch zustünde.
Ich glaube, die Frage bezog sich darauf, ob die Familie dann
kein ALG 2 mehr bekommt.
Für das alg II wird das dann auch ne Rolle spielen, unter Umständen.
MfG