Wie lange zahlt die BG bei einem Arbeitsunfall

Hallo zusammen,

mein Vater (62) hatte einen schweren Arbeitsunfall dieser wurde von der BG anerkannt sein rechtes Knie ist in der funktion eingeschränkt und ist nicht besser geworden, nach dem Krankengeld bezieht jetzt Arbeitslosengeld für 2 Jahre er ist in der Firma seit 42Jahren beschäftigt, er hat 40% Gde bekommen, jetzt kam ein Brief das er ab den nächsten Monat statt 40% nur noch 30% bekommt das macht in der Summe 220€ im Monat aus, wir haben eine RS Versicherung und einen Anwalt eingeschaltet der denen einen Widerspruch eingerreicht hat.

Frage: Zahlt die RS Versicherung da Sozialrecht eingeschlossen ist?

Wie lange zahlt die BG die Unfallrente? ein Lebenlang?

Kann mein Vater eine abfindung verlangen wegen dem Unfall? da er nicht mehr für diesen Beruf fähig ist

Warum hat die BG Ihn von 40 auf 30% runtergestuft, es ist ja nicht besser geworden eher schlechter, mein Vater leidet stark an den Schmerztabletten er ist sehr nervös und aufgeregt, kann man dafür auch was geltend machen?

Das gegengutachten muss man das selber bezahlen?

Das Arbeitsverhältnis zu seinem Arbeitgeber besteht noch er hat noch überstunden und resturlaub.

Danke schon mal für eure Antworten,

Hallo, Armani25!

Hier einige Antworten auf Deine Fragen :wink:

  1. Unfallrenten werden ein Leben lang ausgezahlt, soweit die ärztliche Expertenkommission eine andere bestimmte Frist nicht festgelegt hat.
  2. Seit dem 1.7.2010 gilt eine neue Verordnung des BG-Ministerrates über den Grad der Invalidität - die auszuzahlende Summe wird von 40% auf 30% festgelegt, und ist bis zum 31.12.2010 gültig. Was danach passiert - keiner weiß Bescheid.
  3. Nach dem Unfall ist dem Geschädigten eine bestimmte Summe vom Arbeitgeber ausgezahlt worden. Abfindung ist nicht am Platze.
  4. Überstunden und Resturlaub - der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Überstunden auszuzahlen und den Resturlaub so zu gestalten, dass der Arbeitnehmer den Urlaub genießen kann. Wenn es keine Möglichkeit besteht, den (Rest-)Urlaub in Anspruch zu nehmen, soll der (Rest-)Urlaub vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ausgezahlt werden.

Ich hoffe sehr, Ihre Fragen beantwortet zu haben - wenn auch in sehr telegraphischem Manier.

MfG
CMetschkaroff

BG-Rente gibt es, solange die „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE) anhält. Wie hoch diese MdE ist, bestimmt ein Gutachter.

Dessen Ergebnis kann man anfechten. Dazu ist Rechtsschutz gut. Das ist ein Sozialgerichtsverfahren, und wenn das drin ist, sollten die zahlen. Nach dem Widerspruch gibt es die Möglichkeit eines Sozialgerichtsverfahrens (ohne Gerichtskosten und Anwaltszwang) und dann sogar das Landessozialgericht (diesmal mit Anwaltszwang, aber immer noch ohne Gerichtskosten).

Eine Abfindung sollte gehen, wenn der Gesundheitsschaden von Dauer ist. Er kriegt dann zB die Rente, die er innerhalb von 10 bekommen hätte und kriegt dann halt 10 Jahre lang nix mehr. Er muss allerdings was Handfestes vorweisen können, zB eine Geschäftsgründung.