Wie lange zahlt Jugendamt Unterhalt?

Hallo
Eine Freundin von mir hat ein Kind, ist aber nicht verheiratet. Sie möchte auch keinerlei Kontakt zu dem Vater, da dieser nur wenig Geld verdient, hat sie ihn nachdem sie schwanger war „vor die Tür gesetzt“.
Das Jugendamt zahlt nun den Unterhalt für das Kind, das Geld holen sie sich dann per Lohnpfändung von dem Vater wieder.
Nun habe ich gehört, das diese Zahlung natürlich nicht ewig weiter geht.
Weiß jemand, wie lange sich das Jugendamt das Geld vom Vater holt und den Unterhalt so lange „vorstreckt“ und ab wann die Bekannte zum Vater gehen müsste um sich von ihm persönlich Geld zu holen (falls er dann überhaupt noch was hat).

Vielen Dank

Soweit vom Unterhaltsverpflichteten kein Unterhalt zu bekommen ist, können Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren, insgesamt aber nur 72 Monate (sechs Jahre) lang von der Unterhaltsvorschusskasse (Anm.: angesiedelt bei Gemeinde- oder Stadtverwaltung, meistens, aber nicht immer im Jugendamt) Unterhalt verlangen, ansonsten muss Sozialgeld entweder vom Sozialamt oder vom lokalen Träger des Arbeitslosengeldes II/Sozialgeldes in Anspruch genommen werden. In beiden Fällen gehen etwaige Unterhaltsansprüche auf die öffentliche Kasse über, die den Unterhaltverpflichteten in Anspruch nehmen kann. Der Anspruch geht nur über, wenn der Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist und das Kind nicht – auch nicht teilweise, wie bei wechselseitiger Betreuung – in seinem Haushalt lebt.

Gruß

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Hallo,

bis wann das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss zahlt, steht auf dem Bewilligungsbescheid taggenau drauf

grüsse
dragonkidd