Wie lange Zeit für einen Kostenvoranschlag

Hallo zusammen,

A tritt gegen die Haustür von B und beschädigt diese.

B zeigt A wegen Sachbeschädigung an.

B reicht allerdings erst über zwei Monate später einen Kostenvoranschlag bei der Staatsanwaltschaft ein (Kostenvoranschlag ist mit genau zwei Monaten später datiert als der Vorfall geschehen ist).

A sieht diesen Kostenvoranschlag und ist sich sicher, dass nicht alles, was dort aufgeführt ist, durch einen Tritt entstanden sein kann und meint, dass B andere Schäden, evtl. später dazugekommene, da der Kostenvoranschlag eben erst zwei Monate nach diesem Tritt ausgestellt wurde, damit geltend macht.

Hätte der Kostenvoranschlag nicht sofort hätte gemacht werden müssen?

Wenn A B wäre, dann hätte A noch möglichst am Tag des Vorfalls einen Handwerker/Techniker/Mechaniker kommen lassen. Der Kostenvoranschlag von B ist auch von einer „Werkstatt“ ausgestellt worden und nicht von einem Gutachter.

Wie lange Zeit hat, um einen Kostenvoranschlag einzureichen?

Wie glaubhaft ist ein Kostenvoranschlag, der zwei Monate nach einem Schadensfall ausgestellt wird?

Gibts dazu irgendwelche Richtlinien oder gar Urteile?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hallo,

es gibt keine gesetzliche Regelung, die einem Geschädigten zwingt, einen Kostenvoranschlag vorzulegen, wenn aber der Geschädigte die Kosten erstattet haben will, hat er die Möglichkeit des Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens.

Bei einem Kostenvoranschlag ist es unerheblich, wer diesen erteilt, denn damit werden ja nur von einem Unternehmen die voraussichtlichen Kosten angegeben; der Verursacher kann selber einen oder mehrere Kostenvoranschläge in Auftrag geben oder ein Gutachter beauftragen.
Für die Staatsanwaltschaft ist der Kostenvoranschlag lediglich Maßstab zur Einschätzung des verursachten Schadens.

lG

A tritt gegen die Haustür von B und beschädigt diese.

B zeigt A wegen Sachbeschädigung an.

B reicht allerdings erst über zwei Monate später einen
Kostenvoranschlag bei der Staatsanwaltschaft ein
(Kostenvoranschlag ist mit genau zwei Monaten später datiert
als der Vorfall geschehen ist).

A sieht diesen Kostenvoranschlag und ist sich sicher, dass
nicht alles, was dort aufgeführt ist, durch einen Tritt
entstanden sein kann und meint, dass B andere Schäden, evtl.
später dazugekommene, da der Kostenvoranschlag eben erst zwei
Monate nach diesem Tritt ausgestellt wurde, damit geltend
macht.

Hätte der Kostenvoranschlag nicht sofort hätte gemacht werden
müssen?

Wenn A B wäre, dann hätte A noch möglichst am Tag des Vorfalls
einen Handwerker/Techniker/Mechaniker kommen lassen. Der
Kostenvoranschlag von B ist auch von einer „Werkstatt“
ausgestellt worden und nicht von einem Gutachter.

Wie lange Zeit hat, um einen Kostenvoranschlag einzureichen?

Wie glaubhaft ist ein Kostenvoranschlag, der zwei Monate nach
einem Schadensfall ausgestellt wird?

Gibts dazu irgendwelche Richtlinien oder gar Urteile?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU