Wie lasse ich die Werte der Trittschalldämmung einer kernsanierten Anlage feststellen?

Liebe Community,
ich bin seit Kürze in meine neue Wohnung eingezogen. Das Mehrfamilienhaus wurde kernsaniert und der bestehende Estrich wurde gelassen, auf dem eine 5mm-Isoliermatte, eine Trockenbau-Fussbodenheizung und das Parkett verlegt wurden. Jetzt sind die Nachbarn oben eingezogen und ich merke, wie schlecht die Trittschalldämmung ist. Ich werde den Bauträger drauf ansprechen und eventuell Ersatzansprüche geltend machen, aber ich weiss nicht, welche Pflichte er erfüllen muss. In der Baubeschreibung steht nur folgendes:

ESTRICHARBEITEN
WOHNGESCHOSSE
Schwimmend verlegte Estriche im Bestand verbleiben. Der Trittschallnachweis mit ausreichender Trittschalldämmung erfolgt im Zusammenspiel mit dem vorhandenen Estrich und dem Aufbau des Oberbodens.
Hinweis: Die Art der Ausführung des Oberbodens einschließlich der Art der Verlegung ist in jeder Wohneinheit dauerhaft so zu erhalten. Ein Austausch darf nur im gleichen System und mit den gleichen Materialien erfolgen, damit dauerhafter Trittschall gewährleistet ist.

Kann ich von ihm einen Trittschallnachweis verlangen? Wenn nicht, wie kann ich die Werte ausmessen lassen? Und was bedeutet „ausreichende Trittschalldämmung“? Wie würdet ihr vorgehen, damit er für solche Mängelansprüche haften muss?
Danke
Paul

hi,

Die Messung macht dir, für Geld natürlich, ein Gutachter. Das ist ohnehin gerad groß in Mode, sobald eine Partei bemerkt, dass im Mehrfamilienhaus noch andere wohnen.
Frage 2 klärt sich dann auch gleich, denn die erforderlichen Werte kennt der Gutachter auch. Ich würde mal von 53 dB ausgehen, mag aber abweichen - das ist nun nicht so mein Gebiet.

Sprich den Bauträger ruhig mal direkt an. Sehr gern werden Türzargen auf den Boden gestellt, das umgeht natürlich die Schalldämmung komplett und ist nicht selten der Grund.

grüße
lipi

Hi, und ay das ist leider nicht mein Fachgebiet. Wieso gesellt sich mein Name immer zu Experten…nunja egal. Gruß

deine nachbarn oben brauchen nur wenig Möbel und keine Vorhänge zu haben, schon ist der schall anders,
und die einarbeitung einer trittschallunterlage reicht,
mit geräuschen von anderen muss man im Altbau leben

Hallo,

wer behauptet denn, dass es sich um ein Trittschallproblem handelt?
Kann es nicht auch ein Raumschallproblem sein?

Wenn der Schall über die Wände übertragen wird und dann in den Estrich geht, dann bringt der Aufbau auf dem Estrich, egal wie gut, rein gar nichts zu diesem Thema.

Es handelt sich um einen Altbau (sonst wird wohl nicht Kernsaniert worden sein) und dabei ist dies ganz normal!

Gruß
Marcel

um einen Bau der 60er Jahre handelt es sich, viel Beton, sonst nichts …

Das bedeutet die Trittschalldämmung(Mindestwert) die zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses galten.
Von hier aus kann ich nicht abschätzen, ob bei „Kernsanierung“ die aktuellen Werte gelten, die auch Neubauten erfüllen müssen.
Es hängt vom Umfang der Sanierung ab, ob die schon fast einem Neubau gleichkäme.

Schon die Formulierung in der Baubeschreibung klingt mir „verdächtig“ und zumindest eigenartig und lebensfremd.
Das ist ja eine Einschränkung der Wahlfreiheit der Bewohner, was sie für Bodenbeläge verwenden wollen. Der Trittschall muss vom Unterbau, dem Estrich gewährleistet werden, nicht vom Oberbelag.

Wie sollte man das denn einhalten und überwachen ? Das ginge nur mit vertraglichen (bindenden) Regelungen der Eigentümer.

MfG
duck313