Im einzelnen handelt es sich um ein Startupversuch, welcher mit 150K mächtig in die Binsen ging und nun stellt sich die Frage wie sich dieser Verlust hier steuerlich berücksichtigen lässt. Das Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass Gewinne hier in der BRD versteuert werden, so sieht der logische Umkehrschluss auch die Berücksichtigung von Verlusten vor.
Aber Du als Experte weißt das sicher besser