Wie läuft das, wenn ich eine Wohnung als Praxis miete?

Hallo zusammen,

jemand möchte eine Ausbildung zum Heilpraktiker und Osteopathen absolvieren, um sich danach selbstständig zu machen.
Kann man für die Räumlichkeiten eine normale Mietswohnung anmieten und diese dafür nutzen?
Was muss hierbei beachtet werden?
Ist die Miete steuerlich absetzbar?
Oder kann man nur Gewerberäume anmieten?

Vielen Dank für euere Antworten

Ich würde grundsätzlich dazu abraten. Um eine Mietwohnung zweckentfremdet gewerblich zu nutzen, muss man bei der Baubehörde eine Nutzungsänderung beantragen. Außerdem muss man beim örtlichen Gesundheitsamt einen Antrag stellen. Es muss ein separates Patienten-WC vorhanden sein und selbstbewohnter Bereich und Praxisbereich müssen strikt getrennt sein. Der Behandlungsraum muss wischbar sein, ein Fliesenschild im Behandlungsbereich muss vorhanden sein und ein Handwaschbecken direkt im Behandlungsraum. In vielen Städten und Gemeinden müssen mindestens 1-2 Patientenparkplätze vorhanden sein. Kann man diese nicht nachweisen, muss eine Gebühr in Höhe von mehreren tausend Euro an die Stadt/Gemeinde gezahlt werden. In vielen Städten/Gemeinden muss der Zugang zum Haus und zur Praxis selbst barierrefrei sein. Es wäre also ggf. Umbauten notwendig. Außerdem muss der Vermieter der Umnutzung zustimmen. Da es sich dann um eine gewerbliche Nutzung handelt, muss bei der Miete künftig die Mwst. ausgewiesen werden. Auch muss der Vermieter zustimmen, dass an die Hauswand und Wohnungs(Praxis)tür ein Praxisschild angebracht wird.
Zusammenfassend kosten alle genannten Schritte enorm viel Geld und das ganze Antragsverfahren dauert sehr lange (Monate). Die Kosten für die Bearbeitung der genannten Anträge sind unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zu zahlen !

Unabhängig von der räumlichen Frage, würde ich in der heutigen Zeit niemandem mehr raten Heilpraktiker zu werden. Der Markt ist mehr als überstättigt, die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft der Menschen sinkt immer mehr und die behördliche Gängelei kann sehr nervig sein.
Die meisten Heilpraktiker üben die Tätigkeit nur nebenberuflich aus und haben hauptberuflich einen Job im Angestelltenverhältnis. Dies nicht nur um ein festes Grundeinkommen zu haben, sondern auch um alle Versicherungen über den Arbeitgeber abgedeckt zu haben. Die Kosten für private Krankenversicherung, egal ob bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Versicherung, sind enorm hoch und steigen mit dem Alter. Über den Arbeitgeber zahlt man auch in die Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung ein. Man hat bezahlten Urlaub und bekommt Arbeitslosengeld 1. Geht die Heilpraktikertätigkeit in die Brüche, was bei sehr vielen HP´s der Fall ist, würde man ohne die genannte Absicherung über den Arbeitgeber sofort in Hartz4 landen. Sehr viele Heilpraktiker müssen ohnehin mit Hartz4 aufstocken, nicht nur um übers Jobcenter krankenversichert zu sein, sondern weil das Geld nicht zum Leben und die fixen Kosten der Praxis reicht. Hat man einem Patienten geholfen, ist der erstmal weg, bis er wieder eine andere Krankheit hat und vielleicht wieder kommt. Man muss jeden Monat wieder NEUE Patienten finden und weiß nie wieviel Honorar man nächsten Monat einnimmt. Davon gehen o.g. Kosten ab, sowie Berufshaftpflichtversicherung, Werbung, Steuern…usw… Und zu guter letzt noch der HInweis, dass die Durchfallquote bei der HP-Prüfung bundesweit durchschnittlich bei 70-80 % liegt ! Hat man die schriftliche Prüfung geschafft, kann man sich zur mündlichen Prüfung anmelden, bei der auch nochmal viele durchfallen. Ich kenne Leute, die nach dem 6.Versuch aufgegeben haben und auf einem 6stelligen Schuldenberg für die Kosten der Heilpraktiker-Schule und Kosten der zahlreichen Prüfungsgebühren sitzengelieben sind oder die Tausende für eine Praxisgründung investiert haben und nach 6 Monaten bis 2 Jahren aufgeben mussten.

Hallo!

Kann man schon, wenn sich der Vermieter daraus einlässt.
Es kann aber behördlich untersagt sein, Wohnraum zu Gewerbezwecken zu "missbrauchen, genauer zweckentfremden. Das ist oft so in Städten wo Wohnraum knapp ist.
Und die anderen Mieter könnten sich über den erhöhten Besucherverkehr beschweren.

Grundsätzlich geht es also, sicherlich zu anderen Konditionen und man muss bei den Nebenkosten aufteilen nach Mietern und Gewerbe.

Die Miete und NK sind voll steuerlich absetzbar als Betriebsausgaben.

MfG
duck313